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Antworten auf kritische Fragen zur Sammelklage

In diesem Interview greife ich kritische Stimmen und Kommentatoren auf, die sich zur PCR-Sammelklage im Zusammenhang mit dem Corona-Komplex hier und auf  YouTube geäußert haben. Dieses Interview nimmt Bezug auf den ersten Teil, den Sie auch hier finden. Der Jurist Dr. Reiner Fuellmich beantwortet Fragen und äußert sich zum aktuellen Stand (25.9.2020) des Klagevorhabens.

#denkeselbst  

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20 Antworten

  1. bitte schaut Euch die 22. Sitzung des Corona-Ausschusses an. Dort werden Details zur Person Drosten besprochen, z.B. seine jahrelang “verschwundene” Doktorarbeit, die wohl nur aus drei zusammen geschusterten Fachartikeln besteht, bei dem ein Artikel von seinem Doktorvater als Erstautor besteht, eine Disputation an einen Samstag (ungewöhnlich, da normalerweise öffentlich) dann Professor ohne Habitilation, geht nur wenn derjenige eine außergewöhnliche wissenschaftliche Leistung erbrachte, alles wohl schlecht gelogen und seitens der Universtiät schlecht gelogen– wahrscheinlich ist er “nur der Hauptmann von Köpenick”, andere Institutionen ziehen die Fäden, zweifelhafte Stiftungen, Verquickungen von Stiftungen mit der Pharmaindustrie usw. Das “Drosten-Papier” vom Januar 2020 wurde von einer Wissenschaftlerin untersucht und viele Merkwürdigkeiten aufgezeigt. Auch hier gibt es Abhängigkeiten zu Firmen, die ursprünglich nicht offengelegt wurden. Wo und wer sind die eigentlichen “Fadenzieher” die gewisse Leute an die entsprechenden Stellen lancieren? Fünf Stunden Corona-Ausschusssitzung 22 sind lang, geben jedoch einen tiefen Einblick in die Abgründe.
    Auch Prof. Lauterbach ist eine “schillernde” Figur.
    Für mich ist es völlig unverständlich, dass die verantwortlichen Politiker/innen sich nur auf die Meinung eines Mannes / nur einer Institution stützen, ohne sich auch andere Auffassungen zumindest anzuhören und sich dann eine eigene Meinung bilden.

  2. Das finanzielle Ende Deutschlands und fehlende strafrechtliche Aufarbeitung

    Meine Befürchtungen durch das 1. Video haben sich leider mehr als bewahrheitet.

    Warum stellt RA Fuellmich als Einleitung zur Frage nach dem finanziellen Ende Deutschlands erst mal fest, dass er mit der Klage nichts zu tun hat ?
    Kurz vorher sagt er doch, dass er die Fäden in Amerika und Kanada in der Hand hält.

    Dass Deutschland deutschen Firmen den Schaden ersetzen soll, ist verständlich und noch ok.

    RA Fuellmich will aber – mit Videos und Übersetzungen in alle Sprachen – dafür sorgen, dass sich alle Anwälte der Welt auf Grund der PCR-Problematik an die Sammelklage anhängen können.
    Er ist nach eigenen Aussagen dabei, weltweit die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen dieser Lockdown den Kollegen beizubringen.
    Er sagt selbst mehrfach, dass sich Deutsche – aber auch alle anderen – in die Klage einklinken können.

    So wie er es selbst geschildert hat, sind die PCR-Tests die Ursache der Lockdowns weltweit.
    Hier werden Anwälte weltweit natürlich eine Verbindung von Drosten und Wieler zur deutschen Regierung herstellen und schlussendlich – wie er selbst argumentiert – wird Deutschland für die entstandenen Schäden haftbar gemacht.
    Es wäre schon mehr als naiv zu glauben, dass die weltweiten Kläger sich auf ihre jeweiligen Regierungen beschränken, da es wohl Länder geben soll, denen Schadenersatz für ihre heimischen Unternehmen und Privatkläger schlicht nicht möglich ist.
    Da ist dann ein wohlgefälliger Zahler wie Deutschland mehr als willkommen.
    Es soll in Deutschland aber ohnehin Politiker und Parteien geben, die das deutsche Vermögen liebend gern in der ganzen Welt verteilen, Hauptsache weg vom deutschen Steuerzahler.
    Man beachte einfach mal einige Aussagen der amtierenden sowie ehemaligen Politiker und deren Parteiprogramme.
    Hier bekommen sie einen wunderbaren Grund frei Haus geliefert.
    Ein Zitat, das Joschka Fischer zugeschrieben wird (ehem. Aussenminister und Vizekanzler Deutschland):
    „Dem kann aber gegengesteuert werden, indem so viel Geld wie nur möglich aus Deutschland herausgeleitet wird. Es ist vollkommen egal wofür, es kann auch radikal verschwendet werden – Hauptsache, die Deutschen haben es nicht. Schon ist die Welt gerettet.“

    Vor diesem Hintergrund befürchte ich sehr wohl das finanzielle Ende Deutschlands.
    RA Fuellmich gibt den großen Wohltäter, der zur Aufarbeitung berufen wurde.
    Er bringt mehrfach, dass er dies alles ohne finanzielle Absichten macht – was im ersten Anschein sehr löblich ist.
    Wenn aber von einem Schaden von rund einer Billion EUR (nur für Deutschland) gesprochen wird und die Anwälte ein Erfolgshonorar von 10 % erhalten, wird er seine Arbeit mit Sicherheit auch angemessen vergütet bekommen.
    Noch dazu, wenn er doch „die Fäden in USA und Kanada in der Hand hält“ und die Anwälte weltweit mit übersetzten Videos über die Problematik der PCR-Tests aufklärt, damit diese sich überhaupt in die Sammelklage einklinken können.

    Bitte nicht falsch verstehen:
    RA Fuellmich darf und soll verdienen, was er will. Ich neide ihm keinen einzigen EUR.
    Er sollte sich aber eben nicht als großen Wohltäter darstellen, der zur Aufarbeitung berufen wurde und dies für Lau durchzieht.
    Der Corona-Ausschuss ist die Basis für die Sammelklage.

    Meiner Meinung nach werden durch dieses Vorgehen Anwälte weltweit dazu animiert und geradezu aufgefordert, sich der Sammelklage – gegen Deutschland – anzuschließen.
    Sollte die Sammelklage dann Erfolg haben und im Zuge dessen Deutschland zu Schadenersatzzahlungen an Kläger aus der ganzen Welt verurteilt werden, wird das Deutschland wohl etwas überfordern.
    Fühlt sich RA Fuellmich zur Zerstörung Deutschlands berufen ?
    Dies geht ja nicht allein gegen die Regierungsverantwortlichen, sondern schlussendlich gegen die Bürger Deutschlands, die die finanziellen Lasten zu stemmen haben.
    In seinem neuesten Video „Money Talks Update 1“ spricht er wieder davon, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden sollten.
    Zur Verantwortung ziehen heißt für mich aber nicht nur „Schadenersatz“, der schlussendlich vom deutschen Steuerzahler zu leisten ist.

    Im Vordergrund sollte eher eine strafrechtliche Aufarbeitung der Vorgänge um die PCR-Tests und der dadurch verursachten menschlichen Tragödien und wirtschaftlichen Schäden stehen.
    Sowohl von Drosten und Wieler, als auch von der Regierung, die die Ergebnisse der PCR-Tests zur Realisierung ihrer Ziele schamlos einsetzt.
    Genauso sollten alle willfährigen Handlanger und Duckmäuser zur Verantwortung gezogen werden, die durch ihre Handlungen, aber auch durch unterlassenen Widerspruch die horrenden Kollateralschäden (menschlich und finanziell) mit zu verantworten haben.
    Wieso hört man dazu kein Wort ?
    Eine strafrechtliche Klärung wirft wohl zu wenig ab ?
    Wer kümmert sich darum ?
    Wenn nicht beide Themen behandelt werden, hat das für mich einen mehr als schalen Beigeschmack.

    1. Ralf N., wenn´s also um Geld geht, bekommen Sie kalte Füße?
      Bitte bedenken Sie nur dies eine: Eine erfolgreiche Klage gegen den Einsatz des PCR-Tests und diejenigen, die es möglich gemacht haben, ihn als Instrument der Verbreitung von Panik und der Einschüchterung der Menschen, der mutwilligen Zerstörung einer (doch immer kritischen) Balance in der Gesellschaft, der Wirtschaft und des gesamten deutschen /europäischen Finanzsystems einzusetzen … — diese erfolgreiche Klage ist die Basis für alles Weitere: eine Schadensbilanz und eine Aufarbeitung des Handelns der Verantwortlichen zu allererst, ebenso eine – sicherlich mühevolle – Rückkehr zum Rechtsstaat und zum Parlamentarismus (welcher sich in diesem Drama selbst on hold gestellt, aus der Verantwortung genommen hat).
      Die finanziellen Folgen des schon bisher angerichteten Desasters (wirtschaftlicher Niedergang, Insolvenzen, Arbeitslosigkeit, Steuereinbußen, weitere massive Schädigung des der Sozialsysteme, horrendes Staatsschuldenwachstum durch eine Politik des besinnungslosen Gelddruckens, …) werden zudem ohnehin das übersteigen und in den Schatten stellen, was Sie befürchten.

  3. Grundsätzlich gibt es keine Infektionen. Die Natur funktioniert ganz anders. Viren hat sich Louis Pasteur ausgedacht. Es ist ein riesiges Geldgeschäft. Mit der Angst wurden schon früher große Geschäfte gemacht und diese Geschäfte haben heute unvorstellbare Dimensionen erreicht. Wir müssen alle tatkräftig mithelfen die Struktur der Gesellschaft positiv zu verändern. Wir brauchen Moral, egal was andere Menschen denken und tun. Der Geist der Menschen wird durch die Leit(d)medien vergiftet. Jeder, der sich diesem Bombardement aussetzt, ist in seinem Denkvermögen stark beeinträchtigt.

  4. Zur Kritik der Dame, daß man Covid-19 auch ohne PCR Test diagnostizieren kann. Die gemeinten typischen Veränderungen in der Lunge – Milchglastrűbungen – treten nur bei einem geringen Teil der Pneumonien auf und taugen deswegen nicht zur Diagnose. Influenza und Covid-19 können klinisch (ohne PCR Test) nicht unterschieden werden. Und müssen es wohl auch nicht. Was behandelt wird ist die virale Pneumonie. Es bleibt dabei: ohne test keine Pandemie. Gemeint ist damit natürlich, daß wir ohne test keine Pandemie sehen würden. Es sind in diesem Jahr ohnehin nur 0,6% der akuten Atemwegsinfekte Sars-CoV-2, aber 42% Influenza gewesen.

  5. Hallo, ich habe dies hier im Internet zitiert gefunden:
    “IfSG (Infektionsschutzgesetz) §2(2) „Begriffsbestimmungen“
    Da werden auch „Vermutungen“, als Infektionsfälle gezählt.
    Solche Fälle zählt das RKI mit.
    IfSG §2(2)
    „Begriffsbestimmungen“, „Ansteckungsverdächtiger =
    eine Person, **von der anzunehmen ist**, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat,
    **ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein**“
    (Gummiparagraph)
    IfSG §28 (1)
    Gemäß, IfSG §28 dürfen „Ansteckungsverdächtigen“, die Grundrechte entzogen werden.
    IfSG §28 (1) Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, **Ansteckungsverdächtige** oder Ausscheider festgestellt ….so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, …
    Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.“”
    Es dürfte bei dieser Rechtslage auch bei einem ungeeigneten Test schwierig sein, zu argumentieren, dass ein positiver Test andererseits keinerlei Vermutung auf eine Infektion zulässt.
    Ich bitte um Weiterleitung dieser Überlegung und um Entgegnung.

    In dem Interview Teil 1 bin ich ausserdem hängen geblieben an einer recht frühen Stelle, wo mehrfach nachgefragt wurde nach der Unzulänglichkeit des PCR Tests. Ich hätte da gerne weiter fragen wollen , welche bessere Alternative zum Infektionsnachweis hätte weltweit gewählt werden können. – Zellkultur? Warum wurde nicht besseres gewählt?
    Könnte es nicht sein, dass gerade die Merkmale und Eigenschaften eines PCR Tests, welche hier und allgemein für die betreffenden Zwecke als “ungeeignet” beschrieben werden, eben gerade diejenigen sind, welche den Test weltweit so beliebt, d.h. als “geeignet” für bestimmte Absichten gemacht haben…? Ich mag es nämlich einfach nicht glauben, wie RA Füllmich suggeriert, dass andere (Anwälte, Politiker, Journalisten, Entscheidungsträger..,) gewissermaßen erst Nachhilfe bezüglich der recht einfach zu verstehenden Eigenschaften eines PCR Tests benötigen. Das dürfte denen allen doch gut bekannt gewesen sein.

    1. Hallo Gregor, was Ihre Idee zu einer Nachfrage im Interview Teil 1 betrifft, erscheint mir ein Jurist nicht der richtige Adressat zu sein. Vielen Dank für Ihren anregenden Kommentar. M.L.

    2. Einem Anteil der Bürger – Ihre Frage zu besseren Alternativen -ging und geht es um einen wissenschaftlichen Diskurs der befaßten hoch renommierten Wissenschaftler, welche zu anderen Forschungsergebnissen gekommen sind. Dagegen sträubt sich “Deutschland” wie der “Teufel vor dem Weihwasser”.
      Was also bessere Alternativen sind, kann dann in einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung geklärt werden. Schließlich gibt es weltweit genügend renommierte Wissenschaftler, die keinesfalls dümmer sind als Herr Drosten.
      Aber das hat “Deutschland” ja verweigert. Man hat nicht 1 einzigen anderen Wissenschaftler angehört.

  6. Hallo, beim alle Argumente für die corona Maßnahmen PCR-Test inclusive habe ich bis heute eine Sichtweise auf die Zusammenhänge noch nicht gelesen. Aber ich denke bei der Fülle der Informationen in Internet ist es für einen einzelnen auch nicht leicht den Überblick zu behalten. Kurz und bündig, es mag sein das Influenza Viren und nicht nur diesen eine ständige Mutation unterliegen. Das aber unsere Zellen ebenfalls mutieren halte ich für unwahrscheinlich. Die andockrezeptoren sind bekannt und die Viren haben die gleichen “Schlüssel” sollten die RNA in den Zellen für die Vermehrung zu schleusen. In einem intakten immunsystem wären die Angreifer dadurch leicht zu erkennen und zu bekämpfen. Die Viren mögen mutieren, die Schlüssel die sie benutzen nicht oder sie würden sterben. Wie gesagt, das ist nur meine Überlegung da ich kein Mediziner bin. Würde mich sehr freuen eine Antwort zu erhalten. Vielen Dank im voraus, Grünstein

    1. Das “Schluessel im Schloss”-Paradigma ist hinfaellig – schon seit 10-15 Jahren. Heute gilt das Konzept “Hand in Handschuh”. Im Klartext, die Andockstellen sind flexibel, wie alles was lebt. Es gibt keine Spezifitaet bei Biomolekuelen.

  7. Es sind einige hundert unterschiedliche RT-PCR Tests im Einsatz. Hier in Deutschland wissen die Gesundheitsämter nicht, mit welchem Test Menschen in ihrem Zuständigkeitsbereich getestet worden sind. Das für meinen Wohnort zuständige Gesundheitsamt hat mir auf Anfrage mitgeteilt, dass die Labore generell nicht mitteilen, welcher Test eingesetzt worden ist. Viele Testanbieter weisen zudem daraufhin, dass ihr Test nicht für diagnostische Zwecke eingesetzt werden darf. Gegen wen soll sich die Klage wenden? Gegen das Labor, welches einen Test falsch angewendet hat? Gegen die Behörde, welche den Test angeordnet hat?
    Vor diesem Hintergrund wird es schwer sein, im Einzelfall Beweise für eine Schädigung durch einen falsch verwendeten Test vorzulegen.

    1. Ein PCR-Test funktioniert immer gleich. (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Polymerase-Kettenreaktion). Es wird kein kompletter RNA oder DNA Strang nachgewiesen. Deshalb ist auch gezielter Virusnachweis nicht möglich. Ihm Noklein_Stränge vorgegeben. Beim Auffinden werden diese Fundstücke vervielfältigt. Wenn man die Kettenreaktion lang genug laufen lässt, kann man auch einzelne Elemente durch Vervielfältigung in eine messbare Größenordnung zu bringen. Es gilt dann aber die Frage, wäre die ursprüngliche Menge überhaupt infektiös gewesen, wenn man zu viele Vervielfältigungsdurchläufe durch geführt hat. Ist der gewählte Bereich tatsächlich nur bei dem Virus vorhanden oder ist er auch in einer Papaya, Ziege oder sogar einem Schwein vorhanden?

      Der Biochemiker, der dafür den Nobelpreis erhalten hatte, hat diesen Test für das Labor entwickelt, um Verunreinigungen ausschließen zu können. Später hat sich dann wie sooft auch andere Einsatzgebiete ergeben.

      Jetzt zu der Frage wer ist verantwortlich?
      Nicht das Labor, das erbringt nur das Ergebnis.
      Derjenige der sagt damit könnt ihr den Virus nachweisen, der Wissenschaftler und derjenige der die Anweisung gibt diesen Test zu benutzen und es ausführen lässt. Also der Drosten mit der wissenschaftlichen Aussage zur Eignung und Politiker und RKI die es dann ausführen lassen.
      Auch nicht derjenige der Testet.

      1. Das Prinzip eines RT-PCR Test ist in der Wissenschaft seit langem bekannt. Bei einem RT-PCR Test müssen die Viren zerstört werden, um die RNA freizulegen, welche dann in DNA transformiert und mittels PCR vermehrt und nachgewiesen werden. Ein RT-PCR kann nicht zwischen infektiösen und nicht infektiösen Viren unterscheiden. Alles was Drosten gemacht hat ist, Gensequenzen zu definieren, welche spezifisch für Sars-Cov-2 Viren sein sollen und mittels RT-PCR nachgewiesen werden können. Mittlerweile sind Testvarianten im Einsatz, welche Sequenzen benutzen, die sich von den Drosten Sequenzen unterscheiden. Da diese Tests nicht zugelassen werden müssen, kann jeder Hersteller frei entscheiden, welche Sequenz benutzt wird. Angaben zur Genauigkeit der Tests beruhen auf Aussagen der Hersteller, überprüft oder geeicht werden die Tests nicht. Es sind viele Tests im Einsatz bei denen die Hersteller explizit darauf hinweisen, dass diese Test nicht für diagnostische Zwecke verwandt werden können. Vorgaben behördlicher Seite, welche Testvariante benutzt werden muss, gibt es nicht. Die Labore geben nicht an, welchen Test von welchem Hersteller sie einsetzen.
        Als juristischer Laie – bin Naturwissenschaftler – erscheint es mir ausgeschlossen, dass Drosten für Tests verantwortlich gemacht wird, welche nicht seine Sequenzen verwenden. Ob man RKI und Regierung haftbar machen kann weil sie Ergebnisse ungeeigneter und nicht validierter Tests zur Grundlage ihrer Entscheidung gemacht haben, kann ich nicht beurteilen, sehe hierin aber grosse Probleme in der Beweisführung.

        1. Die Diskussion um die Anzahl der Runs (Vervielfältigungen) läuft doch in Fachkreisen schon seit längerem, und dabei wird Drosten doch schon heftig angegriffen.

          Aber hat es denn überhaupt Sinn, über irgendwelche Details bei den Tests und/oder den Testungen zu diskutieren, wenn die Entscheider in der Politik schon bei den grundsätzlichen Fragen die Realität ignorieren?

          Die (Entscheider) werden sich doch, falls es jemals zu einem Verfahren kommen sollte, auf die Wissenschaft und ihr Verständnis davon herausreden und jede Verantwortung abstreiten.
          Die Unternehmen haben mehr oder weniger korrekt auf die Nicht-/Eignung ihrer Produkte hingewiesen und sind ebenfalls aus dem Schneider.

          Bleiben Drosten et all – und glaubt irgend jemand wirklich dass bei diesen Betrügern irgend etwas zu holen sein wird?

  8. Ich bin einer der vielen Deutschen selbständigen auf Mallorca, leider komme ich hier nicht weiter einen Anwalt zu finden der sich hier beteiligt oder mich unterstützt bei dieser Sammelklage mit zu machen. Gibt es überhaupt die Möglichkeit es hier auf der insel? Und wenn ja wie kommt man zu diese Kanzleien? Vielleicht eine Empfehlung oder Hinweis wo man sich wenden muss. Hier wären sehr viele Menschen interessiert aber leider die Anwälte geben hier auch keine Auskunft. Da wir in Deutschland nicht gemeldet sind ist es für uns nicht möglich über Deutschland mitzumachen. Bitte um hilfe
    Lg. Nilüfer Röder

  9. Ich hörte, dass man bei Sammelklagen auf Schadensersatz in den USA als Kläger mit 10% der angesetzten Schadenssumme in Vorlage gehen müsse. Ist das zutreffend? Diese Hürde würde bei Höhe der angenommenen Schadenssumme ja vermutlich schwer zu nehmen sein?

    1. Also wie ich es verstanden habe:
      Zunächst werden geschädigte Amerikaner und amerikanische Unternehmer eine Sammelklage anstreben.
      Nach Zulassung dieser Sammelklage und innerhalb eines Zeitfenster z.B. halbes Jahr, können sich dann auch Deutsche Geschädigte anschließen und dies dann für 800 EUR die zur Deckung von Kosten (Gutachten etc.) verwendet werden. Wenn der Prozess gewonnen wurde, bekommt der Anwalt 10%
      von der Entschädigung.

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