// von Markus Langemann
Seit gestern 7.7.2026 gilt: Wer in der Europäischen Union ein neues Auto kauft, kauft die Überwachungskamera gleich mit. Serienmäßig, verpflichtend, nicht dauerhaft abschaltbar.
Sie blickt nicht auf die Straße. Sie blickt auf Sie.
Die EU-Verordnung 2019/2144, ist Teil der sogenannten General Safety Regulation, schreibt seit dem 7. Juli 2026 für sämtliche neu zugelassenen Fahrzeuge — Pkw, Transporter, Lkw und Busse — ein »Advanced Driver Distraction Warning«-System vor, kurz ADDW. Für neue Fahrzeugtypen galt die Pflicht bereits seit Juli 2024; nun ist die Übergangsfrist abgelaufen. Kein Neuwagen ohne Blickerfassung.
Technisch arbeiten die Systeme in aller Regel mit einer Infrarotkamera an Lenksäule, Armaturenbrett oder Innenspiegel. Sie vermisst permanent Kopfhaltung, Augenstellung und Blickrichtung des Fahrers. Wandert der Blick bei mehr als 50 km/h länger als 3,5 Sekunden aus dem definierten Sichtfeld — etwa Richtung Mittelkonsole, Beifahrerfußraum oder eigener Schoß —, schlägt das System an: Warnleuchte, Piepton, Sitzvibration. Zwischen 20 und 50 km/h liegt die Schwelle bei sechs Sekunden. Das System aktiviert sich automatisch ab etwa 20 km/h. Und wer es abschaltet, hat nichts gewonnen: Bei jedem Neustart des Fahrzeugs ist die Kamera wieder wach.
So weit die Theorie vom Lebensretter. Die Praxis liest sich anders. Die belgische Automobilplattform Gocar.be testete das System und kam zu einem vernichtenden Urteil: Es feuert nicht bei Ablenkung — es feuert bei normalem Fahren. Ein Seitenblick in die Landschaft? Warnung. Die Suche nach einem Titel im Infotainment? Warnung. Die kurze Drehung zu den Kindern auf der Rückbank? Warnung. Auf langen Autobahnetappen, wo jeder Mensch die Augen natürlich wandern lässt, wurde das Dauergepiepe von den Testern als ermüdend und selbst ablenkend beschrieben.
Ein Fahrer eines gemieteten Ford Puma berichtete Ähnliches: Nach zehn Minuten Fahrt die erste Ermahnung samt Gong und Pausenempfehlung, zehn Minuten später die nächste — diesmal mit roter Leuchte. Sein Fazit: Das Warnsystem selbst sei die größte Ablenkung im Fahrzeug gewesen. Abschalten? Nur bis zum nächsten Motorstart.
Man halte sich diese Pointe vor Augen: Ein System, das Ablenkung verhindern soll, lenkt ab. Ein System, das dem Fahrer dienen soll, erzieht ihn. Und ein System, das der Bürger bezahlt, misstraut ihm bei jedem Kilometer.
Das eigentliche Thema: Die Schlinge zieht sich zu
Wer nur über Fehlalarme spricht, verfehlt den Kern. Denn das System kommt nicht allein. Dieselbe Verordnung schreibt auch den Event Data Recorder vor — eine Blackbox, die Geschwindigkeit, Brems- und Lenkverhalten aufzeichnet. Dazu Müdigkeitserkennung, intelligente Geschwindigkeitsassistenz, Notbremssysteme. Jedes einzelne Element lässt sich mit dem Verweis auf die Verkehrssicherheit begründen.
In der Summe aber entsteht etwas anderes: ein Fahrzeug, das seinen Halter lückenlos vermisst, protokolliert und bewertet.
Die entscheidende Frage hat Brüssel dabei offengelassen: Was geschieht mit den Daten? Die Verordnung verlangt zwar, dass die Systeme in einem geschlossenen Kreislauf arbeiten und keine biometrische Identifikation vornehmen. Doch die Kamera ist verbaut, die Infrastruktur steht — in jedem Neuwagen des Kontinents. Wer glaubt, dass eine einmal installierte Überwachungstechnik dauerhaft auf ihre ursprüngliche Funktion beschränkt bleibt, dem sei die Geschichte der Maut-Kameras, der Funkzellenabfragen und der Vorratsdatenspeicherung zur Lektüre empfohlen.
Die Begehrlichkeiten kommen. Sie kommen immer.
Und schon heute gilt: Fahrzeugdaten sind ein Geschäft. Fälle, in denen Bewegungs- und Fahrverhaltensdaten aus vernetzten Autos bei Versicherern und Datenhändlern landeten, sind dokumentiert.
Die Kamera im Cockpit ist der nächste logische Baustein eines digitalen Korsetts, das der Bürger nicht bestellt hat — das ihm aber Stück für Stück angelegt wird: erst die Chatkontrolle in der Debatte, dann die digitale Identität, nun der prüfende Blick ins Gesicht am Steuer.
Niemand bestreitet, dass Ablenkung am Steuer tötet; die EU-Kommission schätzt ihren Anteil an den Unfällen auf 10 bis 30 Prozent. Ein gut kalibriertes Warnsystem kann Leben retten — freiwillig gewählt, sauber justiert, transparent geregelt.
Was am 7. Juli in Kraft trat, ist etwas anderes: eine flächendeckende, nicht abwählbare Fahrerbeobachtung mit dokumentiert hoher Fehlalarmquote und ungeklärter Datenfrage.
Der mündige Bürger wird zum Dauerverdächtigen im eigenen Auto. Man muss kein Prophet sein, um zu ahnen, dass dies nicht die letzte Kamera war, die Brüssel ins Leben der Europäer schraubt.

6 Antworten
Frage: Wie reagiert die Software auf Sonnenbrillen? Besonders wenn stark getönt!
Auch Daueralarm?
Eine Unverschämtheit sind diese Überwachungen, die dem Autofahrer zugemutet werden. Und das alles wird über die Köpfe der Bürger entschieden. Für mich kommt nur noch ein Oldtimer in Frage.
Die EU ist offensichtlich im Kontrollwahn!
Diese Faschisten hat absolut niemand gewählt oder ihnen irgendeine Berechtigung erteilt (wir das deutsche Volk). Sie haben nix zu sagen oder anzuweisen. Sie gehören endlich zum Teufel gejagt.
2008 war mir aufgefallen, dass meine Einkäufe, die mit Checkkarte bezahlt wurden, alle erfasst wurden. Von wem? Die Bank war es nicht. Hatte ich Schuhe oder Kleidung gekauft, erhielt ich direkt danach von meinem Mail-Provider Reklame für Schuhe oder Kleidung (unsinnig, da ich so schnell ja nichts Neues brauchte).
2020 wurde ein Gespräch zwischen einer Jugendlichen und mir auf dem Balkon „mitgehört“. Dabei fiel der Spruch: „Ein Löffelchen für die Mama, ein Löffelchen für den Papa…“ Kurz danach empfahl mir YT ein Video mit genau diesem Titel. (Das ist/war nicht mein Interessensgebiet.)
Im Juli 2020 wurden bei uns auch an allen Zufahrtskreuzungen zu Autobahnen hoch oben an den Ampeln kleine Antennen und Ü-Kameras angebracht. Vielleicht sinnvoll, um AB-Zuströme zu registrieren? Und wozu sonst noch?
Seit einigen Jahren wird jedes zu Hause gesprochene Wort „mitgehört“; es gibt keine Privatsphäre mehr. Die Anzahl der Satelliten hat seit 2020 drastisch zugenommen; über unserem Haus sind es alleine 6 Stück. Richtmikrophone haben heute eine Reichweite von 80m (Sprechen in einem Auto) bis 150m auf freier Fläche. Die Überwachung läuft auf vollen Touren. Da wird es sicher nicht nur beim Bild im Auto bleiben auch die fröhlich geschmetterten Lieder (da der Radio ausbleibt) muss bestimmt irgendwer „mithören“. Und für die Speicherung dieses ganzen Datenmülls zahlen wir alle die hohen Stromkosten?
Dann muss „Brüssel“ abgewählt werden!
Abgewählen heißt das sie gewählt wurden. Dem ist absolut nicht so.