DEFCON2

// Kommentar von Markus Langemann

15. Februar, „heute journal“.

Hauptnachrichtensendung eines gebührenfinanzierten Senders. Vertrauensanker für Millionen.

Und dann: manipulatives Material. Ein KI-generiertes Video zu angeblichen Abschiebungen unter Donald Trump. Ein vier Jahre alter Clip über die Festnahme eines Jungen nach einer Amokdrohung – in einen völlig anderen Kontext montiert. Dazu die Anmoderation von Dunja Hayali, die von von einem „Klima der Angst“, das selbst vor Kindern nicht haltmache, spricht. Das ist kein handwerklicher Ausrutscher. Das ist ein strukturelles Problem.

Ein öffentlich-rechtlicher Sender hat einen klar definierten Auftrag: Sachlichkeit, Sorgfalt, Trennschärfe zwischen Fakt und Fiktion. Wenn in der zentralen Nachrichtensendung manipulatives oder kontextwidriges Material eingesetzt wird, ist nicht nur ein Beitrag fehlerhaft – dann ist der institutionelle Kontrollmechanismus beschädigt. Das Drama ist offensichtlich, wie das Wasserzeichen von SORA in dem besagten Video. Kennt die Redaktion nicht die Video-Schwester von ChatGPT, SORA?

Unvermögen wird hier zur Gefahr.

Die Schlussfolgerungen sind unangenehm, aber zwingend: Erstens: Entweder wurde das Publikum bewusst in eine bestimmte Richtung emotionalisiert. Das wäre ein direkter Bruch mit dem Auftrag zur ausgewogenen Information.

Zweitens: Oder es fehlt an elementarer Medienkompetenz und technischer Prüfkompetenz in einer Redaktion, die täglich globale Inhalte kuratiert. In Zeiten generativer KI ist die Fähigkeit zur Verifikation keine Kür, sondern Kernkompetenz. Wer das nicht beherrscht, gehört nicht in die Hauptnachrichtenredaktion, er darf bestenfalls den Intendanten fahren.

Drittens: Es existieren offenbar keine belastbaren Abnahme- und Prüfprozesse auf Ebene der Schlussverantwortung – etwa durch den Chef vom Dienst. In einer Nachrichtenarchitektur mit mehreren Kontrollstufen darf solches Material nicht on air gehen. Dass Video-Generatoren – etwa von Unternehmen wie OpenAI – heute in der Lage sind, realitätsnahe Szenen zu erzeugen, ist bekannt. Gerade deshalb ist die Pflicht zur Prüfung erhöht.

Wer KI-Material in einer Nachrichtensendung einsetzt, arbeitet sträflich. In einem politisch hochsensiblen Umfeld, in dem der öffentliche Diskurs ohnehin polarisiert ist, wirkt ein solcher Vorgang wie ein Brandbeschleuniger. Wenn zugleich aktivistische Akteure wie Correctiv, oder sendende Aktivisten wie Jan und Dunja, als Journalisten getarnt, in redaktionelle Arbeiten eingebunden werden, entsteht in der Öffentlichkeit der Eindruck einer aktivistischen Schlagseite. Ob dieser Eindruck gerechtfertigt ist oder nicht, spielt sekundär – entscheidend ist, dass er entsteht.

Das Problem ist nicht Donald Trump. Das Problem ist institutionelles Vertrauen. Ein öffentlich-rechtlicher Sender finanziert sich aus verpflichtenden Beiträgen. Daraus folgt eine besondere Rechenschaftspflicht. Wer dort arbeitet, agiert nicht als Meinungsmacher, sondern als Treuhänder eines Informationsauftrags. Wird dieser Auftrag unterlaufen – durch Manipulation, Schlamperei oder suggestive Kontextualisierung –, ist das kein Betriebsunfall, sondern ein Systemversagen. Die Parallele zur Kritik an der BBC-Dokumentation von 2024, in der Sequenzen einer Rede Trumps vom 6. Januar 2021 so montiert wurden, dass ein bestimmter Eindruck entstand, zeigt: Das Problem ist international. Es geht um Schnitt, Kontext, Dramaturgie. Um das feine, aber entscheidende Verschieben von Bedeutung. Deshalb muss die Reaktion klar sein: • lückenlose Offenlegung der redaktionellen Entscheidungswege • öffentliche Richtigstellung mit transparenter Fehleranalyse • personelle Konsequenzen, falls Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen • externe, unabhängige Prüfung der Abnahmeprozesse Wer Vertrauen verspielt, darf nicht mit Formulierungsakrobatik reagieren. Öffentlich-rechtlicher Journalismus lebt von Glaubwürdigkeit. Ohne sie bleibt nur Inszenierung. Und Inszenierung ist nicht Information. In diesem Sinne muss Politik und Gesellschaft im Falle der Öffentlich-Rechtlichen spätestens jetzt DEFCON 2 aktivieren.

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2 Responses

  1. Darf man rein juristisch betrachtet, nach Kenntnisnahme eines solchen Handelns ungestraft die Rundfunkgebühren weiter bezahlen ohne zum „Mittäter“ zu werden?

  2. Der öffentliche Schundfunk hat sich mal wieder selbst übertroffen. Aber das ist ja nichts neues…
    Das war auch kein Fehler, sondern ist Programm (=Erziehung). Etwas mehr Finesse beim Bescheißen wäre nett gewesen, aber für die meisten tut es ja dieses Niveau auch.
    Die erfüllen schon lange keinen (möglichst neutralen) Informationsauftrag mehr, das Motto heißt „Agitation & Propaganda“ – ein glänzendes Beispiel dafür sind auch die angeblich so ausgewogenen ARD-Sendungen „Die 100“ und vieles, vieles mehr.
    Pfui! Es ist zum Schaudern!

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