Wirte in Bayern dürfen ab sofort öffnen wie vor Corona-Krise
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit sofortiger Wirkung die “Corona-Sperrstunde” für die Gastronomie in Bayern aufgehoben. Die Richter bewerteten die Regelung als “nicht rechtskonform”. Damit Sie sich im ungefiltert informieren können, stelle ich Ihnen hier die original Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zur Verfügung #denkeselbst
Facebook
Twitter