Dürfen die denn das?
// von Diana-Maria Stocker
Wenn sogar ein ehemaliger Schweizer Militär-Oberst von der EU sanktioniert wird durch ein Verfahren das politisch geprägt ist und rechtlich nur begrenzt transparent scheint. Dann fragen Sie sich – wie viele andere – zu Recht: Ja, dürfen denn die das?
Der 70-jährige Ex-Oberst, ehemaliger strategischer Analyst und Sachverständige für Geheimdienste wird ab sofort mit Einreiseverboten belegt, sein Vermögen in den EU-Ländern eingefroren. Zudem ist es verboten ihm finanzielle oder wirtschaftliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Was hat dieser Mensch konkret getan, dass der politische Apparat fast eines gesamten Kontinents nach ihm trachtet? Das verbirgt sich hinter folgendem Dokument:
EU-Beschluss (GASP) 2025/2572 [1], veröffentlicht am 15. Dezember 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union. Er erweitert die bestehende Sanktionsliste um zwölf natürliche Personen und zwei Organisationen, denen eine Beteiligung an sogenannten „destabilisierenden Aktivitäten Russlands“ zugeschrieben wird.
Laut Dokument hat sich Jacques Baud folgendes zu Schulden kommen lassen:
„Jacques Baud, ehemaliger Oberst der Schweizer Armee und strategischer Analyst, ist regelmäßig Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen. Er fungiert als Sprachrohr für prorussische Propaganda und verbreitet Verschwörungstheorien, indem er beispielsweise die Ukraine bezichtigt, ihre eigene Invasion herbeigeführt zu haben, um der NATO beizutreten. Daher ist Jacques Baud für Handlungen oder politische Maßnahmen, die der Regierung der Russischen Föderation zuzurechnen sind und die die Stabilität oder die Sicherheit in einem Drittland (Ukraine) untergraben oder bedrohen, durch die Beteiligung am Einsatz von Informationsmanipulation und Einflussnahme verantwortlich, setzt diese um oder unterstützt sie.“
Der inhaltliche Fokus des Beschlusses liegt also auf Vorwürfen wie Informationsmanipulation, Einflussnahme und der Unterstützung russischer Narrative im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg. Die zentrale Frage ist, ob dieser – wie auch frühere – Beschlüsse rechtens sind oder ob sie nicht vielmehr den Eindruck einer orwellianischen Zensurmaschine erwecken, die abweichende Stimmen unter dem Deckmantel der „Sicherheit“ mundtot macht, um ein einseitiges Narrativ zu schützen. Das verdient eine genauere Betrachtung.
Wie kommt ein solcher Beschluss zustande?
EU-Sanktionen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) beruhen auf Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV). Die Initiative geht regelmäßig von der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik aus (aktuell Kaja Kallas). Der Beschluss wird anschließend vom Rat der Europäischen Union, bestehend aus den Außenministern der 27 Mitgliedstaaten, einstimmig gefasst.
Das Europäische Parlament ist in diesem Verfahren nicht mitentscheidungsbefugt; es wird gemäß Artikel 36 EUV lediglich unterrichtet und konsultiert, ohne Einfluss auf den Beschlussinhalt nehmen zu können. Das heißt: Es gibt de facto keine Legitimation durch demokratische Debatten von demokratisch gewählten Vertretern. Öffentliche Anhörungen, kontradiktorische Verfahren oder gar eine vorherige Einbindung der Betroffenen sind nicht vorgesehen. Die Entscheidungsgrundlagen beruhen in der Praxis häufig auf vertraulichen Lageeinschätzungen, darunter auch nachrichtendienstliche Informationen von Mitgliedstaaten oder Partnern, die nicht veröffentlicht werden.
Im konkreten Fall verweist der Beschluss auf eine Erklärung von Kaja Kallas vom 18. Juli 2025 zu „böswilligen Aktivitäten Russlands“ ohne spezifische Belege für die im Beschluss Gelisteten. Die Begründung der Listungen bleibt allgemein und abstrakt. Das Ganze tritt zudem sofort in Kraft, ohne Chance für die Betroffenen, sich zu verteidigen.
Rein formal mag dies nach den bestehenden Richtlinien korrekt sein, jedoch wird hier ein strukturelles Problem sichtbar. Da dieses Verfahren stark politisch geprägt ist und ohne öffentlich überprüfbare Beweise auskommt, entsteht die Gefahr, dass Menschen nicht wegen konkreter Taten, sondern wegen ihrer Nähe zu bestimmten Personen, Positionen oder Sichtweisen verantwortlich gemacht werden. Entscheidend ist dann weniger, was jemand tatsächlich getan hat, sondern wie seine Aussagen oder Einordnungen politisch interpretiert und in ein bestimmtes Narrativ eingeordnet werden.
Aus Sicht des Unionsrechts bewegt sich der Beschluss also innerhalb der Kompetenzen der EU. Die GASP ist in Artikel 21 EUV ausdrücklich als Instrument zur Wahrung außenpolitischer Interessen vorgesehen. Auch der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in der Rechtsprechung bestätigt [2], dass restriktive Maßnahmen grundsätzlich zulässig sind, sofern sie notwendig, verhältnismäßig und begründet sind.
Doch gleichzeitig sind auch GASP-Maßnahmen an die Grundrechte gebunden, insbesondere an die EU-Grundrechtecharta. Relevante Schutzgüter sind hier die Meinungsfreiheit (Artikel 11 GRCh), das Eigentumsrecht (Artikel 17 GRCh) sowie das Recht auf effektiven Rechtsschutz (Artikel 47 GRCh).
Inhaltlich kollidiert der Beschluss zudem mit menschenrechtlichen Standards der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), an denen sich das Unionsrecht orientiert. Artikel 10 EMRK schützt ausdrücklich auch unbequeme, provokante oder vom Mainstream abweichende Meinungen. Einschränkungen sind nur zulässig, wenn sie in einer demokratischen Gesellschaft notwendig und verhältnismäßig sind. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in ständiger Rechtsprechung betont, dass Meinungsfreiheit gerade auch für solche Äußerungen gilt, die „beleidigen, schockieren oder beunruhigen“. Problematisch ist vor allem die begriffliche Unschärfe von „Informationsmanipulation“ und „Einflussnahme“. Ohne klar definierte Kriterien und öffentlich nachvollziehbare Tatsachengrundlagen besteht die reale Gefahr, dass politische Einschätzungen an die Stelle konkret nachweisbarer Gefahren treten.
Delegitimierung statt inhaltlicher Auseinandersetzung
Das zurzeit im politischen Raum hochbeliebte Gefahrenlabel „Destabilisierung“ hebelt das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und auch den freien Journalismus aus. Denn der Beschluss stützt sich maßgeblich auf den Vorwurf der „Unterstützung oder Erleichterung von Informationsmanipulation und Einflussnahme“. Darunter werden sowohl operative Akteure (etwa im Cyberbereich) als auch Publizisten, Analysten und Kommentatoren gefasst.
Mehrere der gelisteten Personen sind journalistisch oder publizistisch tätig. Ihnen wird vorgeworfen, gezielt irreführende Narrative zu verbreiten oder Desinformation zu fördern. Der Beschluss wertet dies als Teil einer strategischen Einflussnahme. Sie vertreten Positionen, die russische außenpolitische Narrative widerspiegeln, etwa zur NATO-Erweiterung oder zur Bewertung der Vorgeschichte des Ukraine-Krieges. Diese Positionen mögen vielleicht einseitig sein – sie sind jedoch zunächst Meinungsäußerungen oder spiegeln einen dem westlichem Narrativ entgegengesetzten Recherchestand wider. Journalistische Arbeit umfasst zudem auch zugespitzte oder auch mal polemische Darstellungen. Die Grenze zur Desinformation ist erst dort erreicht, wo nachweislich falsche Tatsachen verbreitet oder koordinierte Kampagnen betrieben werden. Der Beschluss legt diese Schwelle nicht transparent offen, sondern verbleibt bei Wertungen.
Das wirft erhebliche Fragen der Verhältnismäßigkeit auf. Einschränkungen der Meinungsfreiheit müssen präzise begründet sein; pauschale Zuschreibungen reichen dafür nicht aus.
Vermögenssperren ohne Prozess
Doch nicht nur, dass diesen Einzelpersonen Ihre Meinung und Ihr Aufenthalt in der EU verwehrt wird, sie sind nun plötzlich ohne Lebensgrundlage. Denn Vermögenssperren greifen tief in das Eigentumsrecht ein und entfalten erhebliche faktische Wirkungen. Zwar werden Sanktionen rechtlich als präventive Maßnahmen eingeordnet, doch fehlt den Betroffenen eine vorgelagerte Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
Die Rechtsprechung – sowohl des EuGH als auch des EGMR – betont, dass auch sicherheitsmotivierte Maßnahmen einem Mindestmaß an gerichtlicher Überprüfbarkeit und Begründungspflicht unterliegen müssen. Der EGMR hat hervorgehoben [3], dass selbst völkerrechtlich begründete Sanktionen nicht vollständig der gerichtlichen Kontrolle entzogen sein dürfen. Nun können Betroffene rechtlich gegen die Maßnahmen vorgehen, doch Vermögenssperren und Reiseverbote treten sofort in Kraft. Sie wirken oft über Jahre hinweg und können in dieser Zeit kaum wirksam aufgehoben oder korrigiert werden.
Ein Analyst im Fadenkreuz politischer Zuschreibung
Was heißt das nun konkret im Fall Jaques Baud: Die Sanktionen gegen ihn werden im Beschluss unter anderem mit seiner regelmäßigen Präsenz in prorussischen Medienformaten sowie mit der Verbreitung von aus Sicht des Rates „verschwörungstheoretischen“ Deutungen des Ukraine-Krieges begründet. Baud ist weder russischer Staatsbürger noch Amtsträger, sondern publiziert als sicherheitspolitischer Analyst. Seine Bücher und Beiträge vertreten eine stark kritische Sicht auf westliche Politik, insbesondere auf NATO-Erweiterung und den Umgang mit den Minsker Abkommen. Diese Positionen sind umstritten, bewegen sich jedoch innerhalb eines öffentlichen Diskurses, der auf offen zugänglichen Quellen beruht. Der Beschluss liefert keine konkreten Nachweise für eine operative, systematische Einbindung Bauds in staatliche Einflussstrukturen. Die Sanktionierung stützt sich im Wesentlichen auf seine publizistische Wirkung. Damit verschiebt sich der Maßstab von überprüfbarem Handeln hin zur Bewertung von Deutungen – ein gefährlicher Präzedenzfall für den Umgang mit abweichender Expertise.
Und damit ist die Frage beantwortet: Ja, DIE dürfen das, weil es das europäische System ermöglicht.
Quellen:
[1] EU Amtsblatt BESCHLUSS (GASP) 2025/2572 DES RATES vom 15. Dezember 2025: https://clubderklarenworte.de/wpcontent/uploads/2025/12/15.12.25-EU-Amtsblatt151225.pdf
[2] Vergleiche dazu Urteile Kadi und Rosneft
[3] Fall Al-Dulimi v. Switzerland

18 Antworten
1989 haben die Menschen die DDR abgeschafft. das traurige ist, wir haben jetzt DDR „2.0“. In der DDR musste man sich „nur“ politisch korrekt verhalten, jetzt muss man sich sogar im Konsum korrekt verhalten. Fr Merkel hat uns gezeigt wie das geht, sie hat ja auch bei den richtigen gelernt. Wenn ich bedenke das hierzulande Politiker straffrei und ohne Sanktionen Milliarden verschieben können, Verschuldung als Sondervermögen bezeichnen, kurz lügen und betrügen dürfen, liegen wur auf einer Welle mit den EU Kontrolleuren. Meiner Meinung nach schafft sich Deutschland und die EU auf längere Sicht ab. Wir sind weltpolitisch gesehen nur noch ein Hanswurst. Trotzdem verschenken wir Milliarden und stellen stattdessen Tempo 30 Schilder auf. Was mich am meisten verwundert sind die nicht vorhandenen Reaktionen in der Bevölkerung. Es scheinen hier nur wenige bereit zu sein aufzuwachen. Das hat scheinbar nur wenig mit dem Artikel zu tun, ich denke aber das ist ein grundlegendes Problem in unserer Gesellschaft. Die da oben machen das schon
Warum geben wir so viel Kraft in die Beobachtung und Kommentierung solchen Treibens….?
Wäre es nicht sinnvoller, von den Urvölkern und der Landbevölkerung zu lernen, solche Verrückten einfach zu ignorieren und sich in kleinen Einheiten autark zu machen?
Nur wenn wir diesen Spinnern ein Podium bieten und uns mit ihrem Treiben beschäftigen, bekommen sie ihre Daseinsberechtigung.
Jeder von denen ist damit beschäftigt, uns verrückt zu machen und uns wo es geht in die Tasche zu greifen.
Ich zitiere gerne das isländische Volk, das der isländischen Großbank in der Bankenkrise einfach den Stinkefinger zeigte und nicht bereit war, deren Probleme zu übernehmen.
Unsere Politiker reisen auf unsere Kosten in aller Welt herum, speisen fürstlich und verteilen milliardenschwere Geschenke. Keine(r)hat uns je gefragt, ob wir dem zustimmen. Warum spielen wir denn da mit?
Meine These: uns fehlen echte Werte und Rückgrat. Lasst uns daran feilen und keine Zeit für diese Bande verschwenden…
Ein weiterer Sargnagel in das Konstrukt EU. Das schöne ist, dieses Konstrukt ist dem Untergang geweiht. Mit jeder Aktion dieses Charakters wird es wieder ein paar Menschen mehr klar, dass etwas granatenmäßig schief läuft. Für die betroffenen Menschen zweifellos eine Herausforderung, für uns alle, die wir dieses „Schauspiel“betrachten, ein Lehrstück zum Verständnis früherer Entwicklungen. Ich habe mich oft gefragt, wie sich das in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts so entwickeln konnte und ich fand die nachvollziehbare Erklärung in den Jahren ab 2020 (vermutlich schon früher, aber da habe ich es nur rudimentär wahrgenommen und sofort wieder aus meinem Blickfeld verschwinden lassen). Fast bin ich geneigt zu sagen, dass die Methoden jetzt etwas verfeinert werden, damit es nicht so rauh und barbarisch rüberkommt…
HIer die Deutung der Meinungsfreiheit Artikel 5 Grundgesetzt von Bundesverfassungsgericht – der Widerspruch ist offensichtlich!
Laut Bundesverfassungsgericht
vom 28.11.2011 (1 BvR 917/09) gilt:
„[Meinungen] fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden.
Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden.
Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen.“
Besser man schreibt keinen Kommentar, denn der Fundus von Meinungsabweichlern wir erweitert. Also Finger auf den Mund und Schlösschen vor. Herr Dobrint gab bekannt, die Zahl der rechten Straftäter hat stark zugenommen.
Ich nehme an, die falsche Meinung ist mittlerweile auch eine Straftat.
Es ist eine erschreckende schleichende Erodierung dessen, was ich unter Demokratie verstehen würde. Die „Desinformafin „, die wir Anderen vorwerfen ist in Deutschland nahezu perfektioniert worden. Vielleicht die Konsequenz einer langen „political correctness“.
Ich stieß gestern noch auf folgende Konversation und würde mir wünschen, es gäbe nur eine annähernd ähnliche differenzierte Diskussion , wie diese. Vielleicht können wir doch noch etwas durch AI lernen, sofern wir ernsthaft m it Ihr sprechen:
https://consortiumnews.com/2025/12/14/maidan-a-coup-or-a-revolution/
Es ist sehr sehr beängstigend, aber diese Art mit Andersdenkenden – Querdenkern- umzugehen, kennen wir nun schon seit 2020 ! Die Demokratie hat sich seit dieser Zeit zur Absurdität entwickelt. Die Ignoranz dieser Realität der 70% der Bevölkerung ist das größte Problem. Die These, dass es noch drastischer werden muss, damit ein Erwachen eintritt, teile ich nur noch teilweise….. bei mir persönlich stellt sich erschreckender Weise auch die Hoffnung auf ein Eingreifen der amerikanischen Regierung ein – nur zu welchem Preis ? Welche Kraft liegt im Individuum und allgemein in der Bevölkerung? Wie, sollte diese Kraft vorhanden sein, könnte sie sich mit anderen verbinden ? Liegt diese Kraft in dem Sinn für Freiheit und für Gerechtigkeit einzutreten oder in der Verteidigung unseres Glaubens an Jesus Christus, der tief in unserer deutschsprachigen Kultur verankert ist und systematisch von der menschenverachtenden Herrschaftselite verdrängt wird? Ohne sich der Illusion hingeben zu wollen, dass die Mauer allein durch den Aufstand der DDR – Bürger fiel, war doch die Kirche die Kraftquelle und der Zufluchtsort der widersprechenden Bevölkerung. Heute ist auch dieser ehemalige Kraftort mit seinen mutigen Vertretern zum Sprachrohr der herrschenden politischen Agenda verkommen.
Wer -wie-was oder worin kann eine profunde Weiterentwicklung eines Volkes bestehen ? Religion als Opium fürs Volk ist nicht gemeint, aber eine tiefe Verbundenheit mit der Erkenntnis, dass jedes Individuum einen höheren göttlichen Auftrag zu erfüllen hat in dieser Welt und auf dieser Erde, könnte ein wichtiger Grundstein für Mut zur tatkräftigen Durchsetzung für Frieden und Freiheit sein.
„Seine Bücher und Beiträge vertreten eine stark kritische Sicht auf westliche Politik, insbesondere auf NATO-Erweiterung und den Umgang mit den Minsker Abkommen. Diese Positionen sind umstritten…“ – Was an der NATO-Osterweiterung kann umstritten sein? Dieser Vorgang in den letzten 30 Jahren ist NACHPRÜFBAR für jeden, der eine politische Weltkarte lesen kann!!! Es ist also weder eine „Einschätzung“ noch eine „Interpretation“ und schon gar kein „Narrativ“, sondern ein reiner FAKT.
Diese Form von Sanktionierung kann in Zukunft jeden Europäer treffen, der erkennbar der herrschenden Diktion widerspricht. Deshalb sollte jeder, in ins Visier geraten könnte, zuvor sein Vermögen vor diesen Sanktionen sichern.
Herr Baud ist mir mit seinen klaren, sachkundigen und nachvollziehbaren Analysen im Gedächtnis.
Und das stets mit typisch Schweizerischer Unaufgeregtheit.
Wann wird Russenhass gesetzlich fixiert?
Der EU-Patientenmonitor hat auf Dauerpiepston umgeschaltet.
EU im Wahn der Sanktionen.
Wer so alternativlos handelt und nichts mehr anderes zu bieten hat, zeigt ihre innere tiefe Schwäche und schiesst den Bumerang unweigerlich
zum Eigentor.
Wer andere fundierte Meinungen zu Themen hat, wird diffamiert, ausgeschlossen und als Verräter in‘s Abseits gestellt. Wie geschehen in der Coronazeit, zum Thema Klimaschutz und aktuell im Ukrainekrieg. Ungewollt sind Debatten mit qualifizierten andersdenkenden Experten. Und dies obendrauf noch im Namen zum Schutz der wertebasierten Weltordnung, sprich Demokratie.
Unfassbar und nicht anders zu erwarten von einer solchen selbstredenden, selbstbezogenen Politklasse ohne Bezug zur Realität, welche glaubt, mit Totalitarismus sei ihre Welt zu retten.
Es ist einfach nur noch beängstigend wie die angeblichen Verteidiger & Retter „Unserer Demokratie“ zu autokratischen Maßnahmen greifen. Unvorstellbar meinten neulich meine Eltern die ihr halbes Leben in der DDR verbracht haben. Heute werden Oppositionelle nicht verhaftet, sondern man entzieht ihnen ihre Lebensgrundlage. Sie nehmen dich aus der Gesellschaft. Das ist mindestens genauso perfide. Und diese korrupte und kriminelle Institution in Brüssel ist die schlimmste Einrichtung in Westeuropa. Sie drücken mit allen Mitteln ihre Agenda durch. Mich schaudert es wenn ich an die nächsten Jahre denke. Wirtschaftlicher Abstieg in der BRD und immer mehr Gängelei. Nicht umsonst ist Norwegen & die Schweiz dem Beitritt in die EU bist heute ferngeblieben.
…..die wirtschaftliche Grundlage entziehen ist kostengünstiger als ein Gefängnisplatz!
Hier wird das virulente Demokratiedefizit in der Struktur der EU wieder einmal signifikant.
Dieses Problem ist strukturell und leider nicht durch eine Reform zu beseitigen.
Was mich erschreckt,ist,daß 24 Außenminister einstimmig agiert haben.
Die dürfen das? Und wir dürfen das:
»Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.«
(Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes)
Mit „diese Ordnung“ ist die „verfassungsmäßige Ordnung“ aka „Freiheitliche Demokratische Grundordnung“ gemeint.
Mit „andere Abhilfe“ sind rechtsstaatliche Mittel gemeint. Wie wollen die Vertreter der EU den Widerstandsfall mit Verweis auf die Möglichkeit anderer Abhilfe entkräften, wenn sie den Betroffenen und ihren Unterstützern den Zugang zu diesen Mitteln verwehren? Ich frage für einen Freund.
Grummel – grummel – grummel . . .
Seit geraumer Zeit wird die Meinungsfreiheit und die Redefreiheit schlechthin in der EU mit Füssen getreten. Die sogenannten Demokraten erweisen sich mehr und mehr als Personen, um nicht zu sagen Despoten, mit rein partikularen Interessen. Das Volk, der Pöbel, wird vor sich her getrieben und mit Brot und Spielen beschäftigt oder mit Angst und Drohungen in die „richtige“ Richtung gelenkt.
Die Wirtschaft wird mit ideologischer Gründlichkeit ruiniert und der Gesellschaft wird ein Scherbenhaufen hinterlassen werden.
Es ist traurig zu sehen wie sich ein erfolgreiches Land so schnell und gründlich selbst ruiniert. Getrieben von unbelehrbarer Dummheit und Verblendung in ökologischer als auch ökonomischer Sicht.
Ich bin zuversichtlich, dass wir in der Schweiz dies noch rechtzeitig erkennen und die anstehenden sogenannten „bilateralen III Verträge“ mit der EU haushoch ablehnen werden.
Deutschland wünsche ich die Kraft von anno 1989 sich von den herrschenden Despoten zu befreien.
Herr Baud, scheint durch seine jahrzehntelange Tätigkeit tiefe Einblicke in diesen Konflikt zu haben die das EU-Narrativ auf jeden Fall heftig gefährden. Wenn eine so große Behörde mit solch restriktiven Schritten gegen Einzelpersonen vorgeht ist dies ein Eingeständnis nicht nur von Machtverlust sondern schon von Ohnmacht.
Auf jeden Fall ist eine derartige „Disqualifizierung“ von Herrn Baud durch die EU, dessen Aussagen in meinen Augen eine große Glaubwürdigkeit haben, gleichwertig einem „Nobelpreis für unbedingte Glaubwürdigkeit“, gegen alle politisch-institutionelle Widerstände.
Hoffentlich hat er keine Gelder in der EU angelegt.
EU: Wer derartig um sich schlägt hat keinen Grund mehr unter den Füßen und sehr viel zu verlieren.
Und fühlt sich Herr Merz nicht seit Kurzem dazu berufen die Freiheit zu verteidigen? Aber wohl nur die seine und die seinesgleichen.