Im Zweifel für den staatlichen Ankläger

von Peter Löcke //

So hab‘ ich nun – ach – Juristerei wie auch andere Wissenschaften im Gegensatz zu Faust nicht studiert. Und doch war ich mir als armer Tor stets sicher, dass in jedem demokratischen Rechtsstaat die Unschuldsvermutung gilt. Heute bin ich klüger als wie zuvor. Des Pudels Kern liegt in der mephistophelischen Formulierung „Beweislastumkehr“.

Wir wollen eine Umkehr der Beweislast: Wer Vermögen besitzt, dessen Herkunft unklar ist, muss künftig beweisen, dass dieses Geld legal erworben wurde. Das ist ein echter Paradigmenwechsel.“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sprach und postete [1] dies am 24. Oktober 2025. Offiziell geht es um den Phänomenbereich „organisierte Kriminalität“ und dort speziell um den Kampf gegen den Drogenhandel. In diesem Milieu kenne ich mich wenig aus. Ich schaue lieber „Bares für Rares“. Das ist diese beliebte Sendung von und mit Horst Lichter, in welcher man den finanziellen Wert von Opas Gemälde auf dem Dachboden oder der Vase vom Trödelmarkt schätzen kann. Zukünftigen Teilnehmern der Show möchte ich anraten, Quittungen oder andere Belege vorzuzeigen, um klar die Herkunft zu verifizieren. Wer weiß schon im Zweifel, ob hier nicht einfach Geld für ein Kilogramm Koks gewaschen wurde? Im Zweifel für den staatlichen Ankläger! Hier gilt der tragische Paradigmenwechsel der Beweislastumkehr. Analog zu Goethes Faust handelt es sich übrigens um der Tragödie Innenminister, zweiter Teil. Die Unschuldsvermutung verlor bereits am 16. März 2022 ihre Unschuld. Damals sagte Dobrindts Vorgängerin Nancy Faeser im deutschen Bundestag folgende Sätze [2].

„Was mich schon seit langem umtreibt, ist, dass wir eine Möglichkeit schaffen, die Beweislast umzukehren.“

Meint Dobrindt in der Gegenwart Geld- und Vermögenswerte, zielte Faesers damaliger Wunsch nach Beweislastumkehr auf nichts Geringeres als die Demokratietauglichkeit von Staatsbediensteten. Die ehemalige Bundesinnenministerin schlug vor, dass Disziplinar- und Beamtenrecht zu ändern, um Extremisten und Verfassungsfeinde schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen zu können. Das sei nämlich manchmal kompliziert für den Staat, diese Verfassungsuntreue wirklich nachzuweisen, auch wenn Tatsachen vorlägen.

Nein, Frau Faeser. Wenn wirklich Tatsachen vorliegen, ist es eben nicht juristisch kompliziert. Kompliziert hingegen wird das Leben für unschuldige Beamte, die aufgrund nebulöser Vorwürfe ihre demokratische Unbedenklichkeit beweisen müssen. Politisch motivierte Forderungen nach Beweislastumkehr werden zudem schnell zum politischen Bumerang. In vielen Ländern gilt die zum Teil gewaltbereite „Antifa“ als extremistisch. Der jetzige Bundestag würde spürbar schrumpfen, wenn alle Abgeordneten belegen müssten, dass keine ideologische Nähe zur Antifa vorliegt. Will sagen: Wer heute von einer Welt träumt, die alles politisch Rechte verbietet, kann morgen in einer Welt aufwachen, in der alles politisch Linke verboten wird.

Beweislastumkehr! Zwei deutsche Innenminister leben in unterschiedlicher Form den Alptraum der Abschaffung des obersten Prinzips eines jeden Rechtsstaats. Und doch darf man dankbar sein, dass sie ihre Vorhaben eindeutig formuliert haben. Das war im Prolog dieser juristischen Teufelei anders.

Was uns schon lange umtreibt, ist, dass wir eine Möglichkeit schafft, die Beweislast bei der menschlichen Gesundheit umzukehren. Ob ein Mensch arbeiten und am gesellschaftlichen Leben teilhaben darf, welche Rechte er besitzt und welche ihm genommen werden, hängt von einem negativen PCR-Test und später vom Impfstatus ab. So definieren wir Gesundheit. Beweisen Sie uns als Bürger, dass Sie gesund sind!

Im Gegensatz zu den ersten Zitaten sind diese Sätze niemals gefallen. Und doch sah exakt so die Lebensrealität aller Menschen, vor allem die der Ungeimpften aus. Die Corona-Zeit war zumindest auch eine Zeit der Beweislastumkehr. Sie fühlen sich gesund? Sie sind gesund? Nicht, wenn der Test etwas anderes sagt. Und schon gar nicht als ungeimpfter Mensch. Im Zweifel für den staatlichen Ankläger! Der definiert, was als gesund gilt. Dem Bürger und möglichen Virenüberträger wurde die Last übertragen, seine Gesundheit unter Beweis zu stellen.

Das diabolische Prinzip war und ist in allen drei Fällen identisch. Wer Geld oder andere Vermögenswerte besitzt, gilt als potenzieller Verbrecher. Wer regierungs- oder staatskritisch ist, gilt als potenzieller Verfassungsfeind. Wer sich nicht an staatliche Gesundheitsvorgaben hält, gilt als potenzieller Kranker. Nehmen Sie bitte auf der Anklagebank Platz und beweisen dem Staat in dieser kafkaesken Prozessführung ihre Unschuld.

Ich gebe Alexander Dobrindt mit seinen eigenen Worten Recht. Das ist tatsächlich ein Paradigmenwechsel.

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6 Antworten

  1. Ich bin immer wieder von neuem erschüttert, wie unsere Regierung ein Grundrecht nach dem anderen über Bord wirft, und das mit der größten Selbstverständlichkeit! Und wie viel hirnrissige Gesetze inzwischen unterwegs sind! Und dann das Zerstören unserer Wirtschaft und unserer ethisch-moralischen Gesellschaftsstrukturen! So viel Schaden, wie möglich anrichten, ohne dafür Verantwortung übernehmen zu müssen! Und das Parlament nickt das auch noch ab! Die Gewaltenteilung funktioniert nur noch rudimentär.
    Ich habe keine Lust, Demokratie gegen Ideologie einzutauschen. Ich habe keine Lust auf die „Neue Weltordnung“. Ich möchte nicht als indoktrinierte Marionette leben. Und am meisten sorge ich mich um das geistige, körperliche und seelische Wohl unserer Kinder und Jugendlichen! Ich habe den Eindruck, sie sind das Hauptangriffsziel.

  2. Grotesk ist es, wenn es eines Beweises bedarf, dass etwas nicht ist, nicht geschehen ist. Dazu fällt mir ein Kindermund ein: „Mutti, Mutti, ich habe ganz genau gesehen, wie Kurt nicht die Schokolade gegessen hat.“ Er spricht ganz für sich!

    Oder zu dem Zitat:
    „Ob ein Mensch arbeiten und am gesellschaftlichen Leben teilhaben darf, welche Rechte er besitzt und welche ihm genommen werden, hängt von einem negativen PCR-Test und später vom Impfstatus ab. So definieren wir Gesundheit.“

    So lange ein positiver PCR-Test auch durch Zucker* erzeugt werden kann, ist „dieser Beweis“ ein höchst fragwürdiges Unterfangen, auch Impfungen können fehlschlagen.
    *Zucker, z.B. durch Zahnpasta, Halspastillen, Asthmaspray, beim Frühstück, Kaffee, Müsli, Marmelade, uvam
    So betrachtet, ist es allemal richtiger einen Vorfall nachzuweisen, als sein Nichtvorhandensein zu belegen.

  3. Ist es wirklich für die Obrigkeit noch nötig, die Beweislastumkehr einzuführen? Ich meine, dass das nicht nötig ist, da längst ohne Beweise durch den Staat gestraft wird. Zur Machtsicherung reicht die öffentliche mediale Darstellung des staatlichen Vorgehens mit dem Ziel der Abschreckung. Seht Euch die Fälle von Michael Ballweg, Professor Norbert Bolz an. Oder auch die ministeriell angeordnete Hausdurchsuchung bei Jürgen Elsässer. Auch die Absetzung von Dr. Hans-Georg Maaßen ist eine transparente Strafe für Meiningsäußerung, die abschrecken soll. Da geht es nicht um die Untersuchung von Sachverhalten oder das Sammeln von Beweisen. Es sind Bestrafungen, die hauptsächlich Abschreckungen darstellen. Ich meine, es ist alles schon gechehen. Wir sollten uns nicht sorgen, dass es geschehen könnte. Wer noch mehr Beispiele braucht, der ignoriert Realität.

    1. Da gibt es noch viel mehr, eine ganz lange Liste, selbst wenn man nur die Prominenten aufführt: Prof. Stefan Hockertz war einer der Ersten, ebenso die Praxis von Dr. Bodo Schiffmann. Beide flüchteten, der Existenz beraubt, außer Landes. Oder 2021 der Weimarer Richter Christian Dettmar und all seine professoralen Gutachter. Oder Anfang 2023 die Erstürmung des Privatanwesens samt Fesselung von Lars Oberndorf als Zeuge (nicht Angeklagter!) eines Strafverfahrens und dummerweise zugleich Vorsitzender der „Polizisten für Aufklärung“, durch niemand Geringeres als die GSG9! Und dann gab es da noch die klammheimliche oder auch offene Freude drei deutsche Staatsanwälte in den USA über Durchsuchungen als Strafe. Herr Ullrich hat vollkommen recht!

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