Mit Brosius-Gersdorf an den Abgrund

von Diana-Maria Stocker //

Wie schnell normative Prinzipien durch Ideologie untergraben werden können hat die NS-Zeit gezeigt und es zeigt sich auch heute erneut. Dass wir die Schoah, den Holocaust, trotz dicker Lehrbücher, Denkmäler und Gedenktagen nicht aufgearbeitet haben, sondern lediglich als Keule gegenüber politisch Kritischer und Andersdenkender verwenden, offenbart das unwürdige Theater mit unreflektierten Akteuren im Bundestag. Und besonders die Person, die den Anstoß dazu liefert: die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf und Ihr Verständnis der Menschenwürde.

„Die Annahme, dass Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss. Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“

Diese Aussage birgt Zündstoff mit katastrophaler Sprengkraft für die gesamte Gesellschaft. Denn was herauskommt, wenn Politik und von derselbigen berufene Richter über menschenwürdiges und menschenunwürdiges Leben entscheiden, das hat dieses Land, das hat die ganze Welt vor rund 90 Jahren auf das Verheerendste erlebt.

Brosius-Gersdorf sieht die uneingeschränkte Menschenwürde als „biologistisch-naturalistischen Fehlschluss“ und reicht damit der NS-Ideologie die Hand.

Denn diese war durch und durch biologistisch, da sie Menschen auf biologische Merkmale wie „Rasse“ und körperliche oder geistige Eigenschaften reduzierte und daraus normative Schlüsse zog. Die Aussage, dass Menschenwürde nicht automatisch aus biologischem Leben folge, kann zwar auch als Kritik an solchen biologistischen Ansätzen verstanden werden. Doch auch wenn Menschenwürde normativ definiert wird, etwa durch soziale Anerkennung, unabhängig von biologischen Merkmalen, ist die Einschränkung auf die Geburt problematisch, da sie eine neue Form von Ausschluss schafft, die an die NS-Zeit erinnert, in der bestimmte Gruppen willkürlich ihrer Rechte beraubt wurden.

Für die Juristin Brosius-Gersdorf gibt es auch „(…) gute Gründe dafür (…)“. Welche das wären, ist nicht bekannt. Und wer entscheidet, was gut oder schlecht ist?

Die Nazis haben das sinngemäß so definiert: Das Leben des Einzelnen hat nur dann einen Wert, wenn es nützlich für die Volksgemeinschaft ist. [1]  Und was daraus folgte, sollte bekannt sein, auch der Juristin, die Verfassungsrichterin werden will: Zwangssterilisation, Euthanasieprogramme, die im industriellen Morden endeten. Die Würde wurde an Kriterien gebunden wie Leistungsfähigkeit, erbbiologische Reinheit oder andere damals definierte „sozialen Werte.“

Der Mensch wurde entmenschlicht.

Das Brosius-Gersdorf von den Regierungsparteien überhaupt zur Wahl als Verfassungsrichterin gestellt wurde, offenbart deren Logik und Denkmuster. Die, wenn sie unwidersprochen und unkritisiert Gefahr laufen, in einem menschenverachtenden System zu enden, das moralischen Entscheidungen technokratische Legitimation zugrunde legt.

Doch die Menschenwürde ist voraussetzungslos und unverhandelbar – ab dem ersten Moment menschlichen Lebens. Wer das aufweicht, bewegt sich auf einem ethisch gefährlichen Terrain.

Quellen: 

[1] Vgl. Ernst Klee, „Euthanasie“ im NS-Staat: Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“, S. Fischer Verlag, 1985. Weiterführende Literatur:  Alexander Mitscherlich, Fred Mielke: Medizin ohne Menschlichkeit. Dokumente des Nürnberger Ärzteprozesses, S. Fischer Verlag, 1989.

Wikipedia / Positionen: „Zur Corona-Impfpflicht vertrat sie die Position, dass diese mit dem Grundgesetz vereinbar sei, und hielt eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Einführung einer Impfpflicht für denkbar.“

https://www.jura.uni-hannover.de/fileadmin/jura/Fakultaet/Professuren/Prof._Dr._Brosius-Gersdorf/Dokumente/Lebenslauf_Schriftenverzeichnis/19_10_10_Lebenslauf_Brosius-Gersdorf-1.pdf

Beitrag teilen:

10 Antworten

  1. Hätten Politik und Gesellschaft die unsägliche Corona-Zeit aufgearbeitet, wäre uns dieses für das Bundesverfassungsgericht unwürdige Gezerre und wohl auch diese Personalie als Anwärterin auf einen Richterstuhl beim BVerG wohl erspart geblieben. Mit seine unkritischen Rechtssprechung während Corona hat sich das BVerG letztlich selbst beschädigt. Doch was ist von einem Gericht zu erwarten, das ein Abbild der zunehmenden ideologisierten Politik von SPD und Grünen sowie seit Angela Merkel bzw. Ursula von der Leyen auch der CDU ist?

  2. Mir scheint, dass alle Kommentatoren hier sich damit begnügt haben, die verkürzt und unvollständig wiedergegebenen Äußerungen aufzugreifen. Das mag daran liegen, dass die Argumentationskette ausführlich und lang ist, was der Komplexität des Problems geschuldet ist. So hat Frau Brosius-Gersdorf sich ja eben nicht darauf beschränkt die Anwendung des Artikel 1 auf ungeborenes Leben in Frage zu stellen, sondern auch Wege versucht aufzuzeigen, wie dieses geschützt werden kann. Damit steht sie übrigens in einer Reihe mit zahllosen Verfassungsrechtlern. Es ist billig, sich hier, ganz im Sinne der Hetzkampagne, nur auf einen Satz zu fokussieren.

    1. Es geht ja nicht nur um den einen Satz. In der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages sagte Frauke Brosius-Gersdorf am 10.2.2025:
      „Ob dem Embryo und später Fetus der Schutz der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes zukommt, das ist in der Tat in der Verfassungsrechtswissenschaft sehr umstritten. Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“

      In ihrem Aufsatz “Menschenwürdegarantie und Lebensrecht für das Ungeborene. Reformbedarf beim Schwangerschaftsabbruch“ schreibt sie 2024:
      „Art. 1 I GG ist nach der breit konsentierten, wenngleich in ihrer Leistungsfähigkeit begrenzten Objektformel nur verletzt, wenn der Einzelne zum Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt wird. Ob und unter welchen Voraussetzungen die Objektformel zur Anwendung kommt, wenn Übergriffe auf Grundrechte nicht vom Staat, sondern von einem Grundrechtsträger (hier: der Schwangeren) ausgehen, ist nicht geklärt und erscheint fragwürdig. In jedem Fall dürfte eine Objektivierung nur in Betracht kommen, wenn die Subjektqualität des Einzelnen infrage gestellt wird, etwa durch Kategorisierungen als »lebenswert« oder »lebensunwert«. Die Tötung eines Menschen ohne herabwürdigende Begleitumstände, die ihm seine Subjektqualität absprechen, verletzt Art. 1 I GG nicht.“

      Ich wiederhole den letzten Satz: „Die Tötung eines Menschen ohne herabwürdigende Begleitumstände, die ihm seine Subjektqualität absprechen, verletzt Art. 1 I GG nicht.“

      Frauke Brosius-Gersdorf scheint die Auffassung zu vertreten, dass die Beeinträchtigung der Subjektqualität eines Individuums nur durch staatliches Handeln verursacht werden kann. Von staatlichem Handeln nimmt sie staatliches Unterlassen in Form der Vernachlässigung staatlicher Schutzpflicht aus. Wenn also der Staat einen Grundrechtsträger nicht vor Grundrechtseingriffen anderer Grundrechtsträger schützt, würde dies gemäß Frauke Brosius-Gersdorf nicht zu einer Verletzung der Menschenwürde durch den Staat führen. Das ist Willkür à la Pippi Langstrumpf und juristisch unvertretbar.

      Ebenso unvertretbar sind ihre Positionen zur Impfpflicht, wo sie Kollektivismus über Menschenwürde stellt, und zum AfD-Verbot, wo sie bedauert, nach einem erfolgreichen Verbot keine Lösung zur Beseitigung der Wähler zu haben.

  3. Der Buchstabe „C“ im Parteinamen ist verlogen und widerlich. Wer dem zustimmt, dass ein Kind 2 Minuten vor seiner Geburt noch kein Mensch und deshalb auch noch nicht vom Grundgesetz geschützt ist, der ist in meinen Augen ein widerlicher, gewissenloser und skrupelloser Mensch mit einem schlechten Charakter und ein Antichrist.

  4. Solange wir Bürger und insbesondere diejenigen, die ein C in Ihrem Parteibuch führen oder auf der Wahlliste ankreuzen, zuschauen wie in GAZA tausende Menschen – überwiegend Kinder – umgebracht werden für eine „neue“ Ideologie und dies mit Staatsräson begründen, solange wir weiterhin Waffen liefern, solange ein per Haftbefehl Gesuchter frei in der Welt reisen kann gegen gültige internationale Gesetze,. solange wir Angriffsschläge gegen bestehendes Recht selektiv akzeptieren und noch davon sprechen, „da mache jemand die Drecksarbeit“ für uns, solange wir den „Verteidgungskrieg“ inder Ukraine unterstützen, ohne uns Gedanken zu den Opfern auf beiden Seiten zu machen und überhaupt keinen Ansatz für Frieden erkennen lassen, solange ist es besser zu schweigen. Wer eine Abtreibung bis zur 12. Woche für Tötung hält, müßte zwingend alles tun, um den Tod bereits geborener Kinder zu verhindern. Oder geht es hier doch eher wieder um eine „Züchtigung“ der Frauen? Die aktuelle Rückwärtsbesinnung – von Remilitarisierung, Unterordnung unter einen Hegemon bis zur Vasallentreue, Bau neuer Mauern (nur bedenke jede Mauer hat 2 Seiten) bis hin zur Abtreibung manövriert uns (BRD) in eine sehr, sehr kritrische Situation, die uns nahezu handlunsgunfähig macht. Das, was mir die KI zur Position von Frauke Brosius Gersdorf sagt, würde ich als Frau und Mutter unterstützen. Es ist natürlich interessant, dass hier bisher eine rein männliche Perspektive abgebildet wird.
    https://www.perplexity.ai/search/welche-rechtsauffassung-vertri-31uiaa6KRfaQQ7ErKREBXg

    1. Sehr geehrte Frau Orbach-Yliruka, ich möchte zur Klarstellung kurz ausführen, dass ein weitgehend ausgereifter Embryo nach einer Frühgeburt lebensfähig ist. Die Diskussionen um Abtreibungen sind das eine, die Lebenswirklichkeit von Schwangeren, Müttern, Vätern und Familien das für mich entscheidendere Thema. Mit unserem gesellschaftlichem Umfeld sind Kinder seit Jahrzehnten ein Armutsrisiko und ein Karrierehindernis, letzt endlich also oft nicht willkommen. Der dramatische demographische Wandel, der in den nächsten zwanzig Jahren voll durchschlagen wird, ist eine Folge davon. Für uns alle wäre es besser, gerade die jungen Mütter zu stärken und, nur als Beispiel, Studium und Familie zeitgleich zu ermöglichen. Es gibt auch noch andere Wege, Abtreibungen unwahrscheinlicher zu machen, ohne in das Selbstbestimmungsrecht der Frauen einzugreifen, diese Möglichkeiten sollten diskutiert und geschaffen werden. Ich stimme Ihnen zu, dass wir für die Einhaltung von Recht und Gesetz eintreten sollten, da nichts anderes uns als Individuen und als Gemeinschaft schützen kann. Leider wird diese Position gerade in Bezug auf das Geschehen im Nahen Osten, abgesehen von Kleinstparteien, nur von einer einzigen Partei vertreten. Ich hoffe, das Wahlvolk bekommt das irgendwann mit.

  5. Frau Brosius-Gersdorf zieht selbst falsche Schlüsse, vielleicht sogar absichtlich und aus taktischen Gründen. Die Annahme, dass Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiere, entstammt gerade nicht biologistisch-naturalistisch geprägten Weltanschauungen, sondern beruht vielmehr auf christlichen und moralphilosophischen Dogmatiken. Die Biologie stellt lediglich fest, wann und wodurch neues menschliches Leben beginnt und enthält sich über die Frage der Wahrnehmbarkeit von Menschenwürde in Abhängigkeit von Entwicklungsstadien.

    Es wäre durchaus hilfreich, die Debatte zu entideologisieren. Einer soeben befruchteten Eizelle Menschenwürde zu gewähren, ist in etwa so absurd, wie damit auf den Zeitpunkt der Geburt zu warten. Menschliches Leben beginnt meiner Auffassung nach mit der Fähigkeit, Bewusstsein zu erlangen, was ohne Zweifel im Mutterleib stattfindet. Wann mit dem Beginn dieses Phänomens frühestens zu rechnen ist, darüber lässt sich in einem engen Rahmen streiten.

    Möglicherweise möchte Frau Brosius-Gersdorf vermeiden, christliche Werte zur Diskussion zu stellen, da eine entsprechende Debatte den Verlust des Markenkerns der CDU/CSU zu Tage fördern würde. Das könnte ja glatt zur Folge haben, dass von diesen Kreisen die Wiederherstellung abhandengekommener Werte in Angriff genommen würde, was es unter allen Umständen zu verhindern gilt.

    Wie dem auch sei, Frau Brosius-Gersdorf ist für das Amt der Bundesverfassungsrichterin auch aus weiteren Gründen völlig ungeeignet.

  6. Und im ÖRR wird wieder nur unvollständig berichtet. Es ist mal wieder von den bösen sozialen Medien die Rede und die Zitate wären verzerrt worden. Frau Hasselmann von den Grünen zieht mal wieder die Karte der „armen Frau“. Und das Frage und Antwort Spiel zwischen Frau von Storch und Kanzler Merz, das klar macht, was die designierte Richterin für eine Meinung hat, wurde nicht gezeigt. Hätte ja die Zuschauer auch beunruhigen können.

  7. Diese Nominierung von Frau Brosius-Gersdorf geht an den Wählern komplett vorbei. Einen ausgereiften Embryo abzutreiben ist für mich ein Tötungsdelikt. Viele Frauen leiden ihr Leben lang unter lange zurück liegenden legalen Abtreibungen. Warum wohl? Die angehende Verfassungsrichterin hat immerhin vielen Menschen offenbart, in welchem Zustand sich unsere politische Klasse tatsächlich befindet. Wenn diese Bundesregierung enden wird, werden wir die CDU endgültig nicht mehr wiedererkennen. Das Spahn unbedingt Fraktionsvorsitzender werden mußte, zeigt mir, dass dort schon lange der Schwanz mit dem Dackel wedelt – doch die Hoffnung stirbt zuletzt.

  8. Sollte ich auf einer öffentlichen Plattform einen solchen moralischen, und ethisch mehr als fragwürdigen Standpunkt vertreten, wäre mir ein veritabler Shitstorm mehr als gewiß. Die meisten Menschen hätten wohl kein Problem damit mit als asoziales Subjekt zu bezeichnen. Andere dürfen mit einer solchen Einstellung problemlos Verfassungsrichter/in werden. Finde den Fehler.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Herzlich Willkommen auf dieser Plattform des kultivierten Austauschs von Argumenten.

Wir haben verlernt Widerspruch aushalten zu können. Hier darf auch widersprochen werden. Ich möchte Sie bitten, dabei wertschätzend und höflich zu bleiben. Beleidigungen und Hasskommentare werden künftig ebenso entfernt, wie Wahlaufrufe zu Parteien. Ich behalte mir vor, beleidigende oder herabsetzende Kommentare zu löschen. Dieses öffentliche Forum und die ihm innewohnende Möglichkeit Argumente und Meinungen auszutauschen, ist der Versuch die Meinungsfreiheit – auch die der anderen Meinung – hoch zu halten. Ich möchte hier die altmodische Tugend des Respektes gepflegt wissen.

„Kontroversen sind kein lästiges Übel, sondern notwendige Voraussetzung für das Gelingen von Demokratie.“ Bundespräsident Dr. h.c. Joachim Gauck a.D., vor nur 5 Jahren in seiner Rede zum Tag des Grundgesetzes.

de_DEGerman