Kommentar von Peter Löcke//
513 Ja-Stimmen. Um Glockenschlag 16 Uhr des 18. März 2025 verkündete Bundestagspräsidentin Bärbel Bas das mit Spannung erwartete Ergebnis der Abstimmung zur Änderung des Grundgesetzes. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit von 489 Stimmen wurde also locker erreicht. In den Reihen der Befürworter gab es nur jeweils einen Abweichler, namentlich Jan Dieren (SPD), Mario Czaja (CDU) und Canan Bayram (Grüne). [1]
Die Zweidrittelmehrheit wurde ermöglicht durch einen aufgelösten Bundestag. Das ist ein juristischer Präzedenzfall, doch die diversen Eilanträge von Joana Cotar & Co wurden allesamt vom Verfassungsgericht abgeschmettert. Genauer gesagt wurden sie von neun Verfassungsrichtern abgeschmettert, die wahlweise das Parteibuch von CDU/CSU, der SPD oder den Grünen besitzen, also genau jenen Parteien, die die Verfassung nun erfolgreich geändert haben. Ermöglicht wurde es auch durch den vermutlich neuen Kanzler Friedrich Merz. Im Wahlkampf noch ein erbitterter Gegner von Staatsschulden, als Wahlgewinner ein leidenschaftlicher Befürworter der Orwellschen Sprachkreation Sondervermögen. Mehr noch: Dieses Sondervermögen wird nun im Grundgesetz verankert.
Anders als bei der Abstimmung zur allgemeinen Impfpflicht am 7. April 2022 wurde das Ergebnis vom Plenum ohne Tumulte, fast schon phlegmatisch zur Kenntnis genommen. Kein Jubel auf der einen Seite, keine Wut auf der anderen. Nur leiser Beifall aus den Reihen der SPD und Union, noch leiserer Beifall bei den Grünen, die in den Tagen zuvor nach ursprünglicher Ablehnung umgestimmt werden konnten. Eine 180-Grad-Wende dank Klima-Zugeständnisse der designierten neuen Regierung. Das zumindest wird kolportiert.
Es gibt einen zweiten Unterschied zur ähnlich umstrittenen Impfpflicht-Abstimmung. Damals war jedem klar, worum es ging. Heute herrscht Verwirrung. Eine Reform der Schuldenbremse? Das kann man so sehen. Ich wähle eine andere Formulierung.
Im Kern wurde am 18. März 2025 ein Schuldenermächtigungsgesetz erlassen. Verankert wurde diese Selbstermächtigung im Grundgesetz, das 1949 geschaffen wurde, um genau solche Ermächtigungen nach den Lehren der NS-Zeit auf ewig zu verhindern.
Die öffentlichen Diskussionen im Vorfeld
500 Milliarden, eine Billion oder doch 1,7 Billion Euro? Werden diese unvorstellbaren Summen für die Bundeswehr und die deutsche Kriegstüchtigkeit benötigt, für den Klimaschutz, die marode Infrastruktur, für alles zusammen? Was fällt überhaupt alles unter dem Begriff Infrastruktur? Die Diskussionen schießen bis heute ins Kraut, die Gesellschaft ist gespalten. Für die einen stellt die nun verabschiedete Änderung des Grundgesetzes Deutschlands Rettung, für die anderen den endgültigen Untergang, dar. In einer Demokratie darf man unterschiedlicher Meinung sein. Das gilt auch für das Thema Schulden. Doch muss das Thema im Grundgesetz verankert sein?
Auf zur Quelle! Das ist in diesem Fall der Artikel 143h. Um den Buchstaben „h“ soll der Artikel 143 des Grundgesetzes nun ergänzt werden. Bereits am 15. März, drei Tage vor der Abstimmung, orakelte das Reichelt-Portal „Nius“ empört, dass nun das Wort „Klimaneutralität“ im Grundgesetz stehen werde [2]. Die 500 Millionen Euro Sondervermögen werden, so Nius, zumindest auch „für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ verwendet. Dies stünde so im neuen Grundgesetz unter Artikel 143h. Der von Nius im Artikel abgebildete Screenshot ist Stand heute nicht korrekt. Also zur korrekten Quelle, dem eigentlichen Antrag von SPD und Union.
Der Antrag
„Gesetzentwurf zur Änderung der Artikel 109, 115 und 143h des Grundgesetzes“! [3]
So heißt der im Bundestag von SPD und CDU/CSU erfolgreich zur Abstimmung gestellte Antrag im Original. Geht man zur Quelle, findet man einen 16-seitigen Gesetzesentwurf, der aus 14 Seiten Erklärungen und Begründungen besteht, warum diese Änderungen des Grundgesetzes dringend notwendig sind. Diesen Teil finden Sie auch in Bundestagsreden und Talkshow-Auftritten von Roderich Kiesewetter wieder. Der Antrag beginnt wenig überraschend wie folgt:
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine dauert nunmehr bereits über drei Jahre und hat die Sicherheitslage in Europa dramatisch verändert.
Übersetzung? Putin ist Schuld. Diese Botschaft spiegelt sich auch in der Merz-Rede wider [4]. Falls Sie es noch nicht wussten – Putin befindet sich längst in einem Krieg gegen ganz Europa und Deutschland. So die bedenkliche Kernaussage aus der Rede von Kriegskanzler Friedrich Merz.
Der wirklich spannende Teil des Antrags befindet sich auf den Seiten 7 & 8, denn hier geht es um die eigentliche Änderung des Grundgesetzes. Hier geht es um die erwähnten Artikel 109, 114 und vor allem um den neuen Artikel 143h, siehe Grafik.

Der offizielle Artikel 143h sieht auf dem ersten Blick identisch aus mit dem von Nius drei Tage zuvor veröffentlichten. Nur fehlt nun der Passus um die Klimaneutralität. Das Wort Klimawandel kommt im gesamten Antrag nur an zwei Stellen in vager Formulierung vor. Entwarnung also? Nein. Die Nius-Empörung fand an der falschen Stelle statt.
Die Selbstermächtigung im Grundgesetz
Der Bund kann ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für Investitionen in die Infrastruktur mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten.
So heißt es in Abschnitt (1) des neuen Artikels 143h. Nicht der Euphemismus „Sondervermögen“, nicht das zumindest im Entwurf gestrichene Wort „Klimaneutralität“ sollte Menschen aufschrecken lassen. Es ist das Wort „Kreditermächtigung“. Die Tatsache, dass eine deutsche Bundesregierung sich selbst ermächtigt, sollte die Menschen triggern. Das Grundgesetz wurde erschaffen, damit nie wieder Ermächtigungsgesetze verabschiedet werden.
Aber es herrscht doch Notstand wegen Putins Angriffskrieg? Es herrscht doch eine Notlage wegen drohender Klimaapokalypse, wegen Inflation & Infrastruktur und deswegen braucht es ein Kredit- alias Schuldenermächtigungsgesetz, um die Not in der deutschen Bevölkerung zu beheben? Falls Sie auf diese Gegenargumente treffen, möchte ich an den eigentlichen Namen des Ermächtigungsgesetzes von 1933 erinnern. Es hieß „Gesetz zur Behebung der Not in Volk und Reich“. [5]
Auf die Kreditermächtigung sind Artikel 109 Absatz 3 und Artikel 115 Absatz 2 nicht anzuwenden.
Was heißt das übersetzt? Die beiden Artikel dienen vor allem dazu, den neuen Artikel 143h wasserdicht zu machen. Im Artikel 115 Absatz 2 des Grundgesetzes heißt es „Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.“ [6] Diese Regel des finanziellen gesunden Menschenverstands ist dank Selbstermächtigung nicht mehr anzuwenden.
Der 18. März als historisches Datum
Zur Eröffnung der Sitzung spann Bundestagspräsidentin Bärbel Bas feierlich einen historischen Bogen [7]. Vor den Schulklassen auf den Tribünen und den Abgeordneten auf ihren Plätzen erinnerte Bas an die Volkskammerwahl vom 18. März 1990. Sie erinnerte an die ersten Wahlen in der DDR unter demokratischen Bedingungen. Dass die Schüler bei einem TV-Kameraschwenk der Debatte ehrfurchtsvoll lauschten, während die Volksvertreter zum Großteil mit ihren Handys beschäftigt waren, soll hier nicht weiter thematisiert werden. Auch nicht, dass es meiner Ansicht nach wichtigere Daten im Zuge der Wiedervereinigung gibt, an die es zu erinnern gilt. Ich vermute, dass die zeitliche Parallele gezogen wurde, um der Abstimmung zur Änderung des Grundgesetzes noch mehr Pathos zu verleihen.
Nein! An diesem 18. März 2025 ist nichts Ehrenvolles entschieden worden. Deswegen ziehe ich einen Bogen zum 18. März 2020. Am Mittag dieses Tages forderte ein Wissenschaftler namens Christian Drosten „Abkürzungen in der Impfstoffzulassung“ [8]. Es war ein einziges pharmazeutisches Verkaufsgespräch voller inhaltlicher und logischer Widersprüche. Am Abend des 18. März 2020 hielt eine Politikerin namens Angela Merkel eine historische TV-Ansprache [9]. Dort schwor die ehemalige Bundeskanzlerin die Bevölkerung auf die neue Normalität ein. Dort erklärte Merkel Abstand zur neuen Nähe und Unmenschlichkeit zur neuen Menschlichkeit.
Kommende Generationen von Schulkassen werden die Transkripte des Podcasts und der Rede Merkels lesen und sich fragen, warum so wenige Menschen diesen Irrsinn erkannt haben. Kommende Generationen werden sich fragen, warum so wenige aufgestanden sind, als im März 2020 Grundrechte durch die Hintertür „Infektionsschutzgesetz“ aufgehoben wurden.
Fünf Jahre später, am 18. März 2025, nahmen 513 Abgeordnete direkt den Haupteingang Grundgesetz.
Postskriptum
Drucksache 59/25. Noch von der alten Bundesregierung wurde am 7. Februar 2025, gut zwei Wochen vor der Bundestagswahl, ein Gesetzesentwurf eingereicht [10). Das ist seltsam, weil sich die abgewählte Regierung de facto im Pausen- und Verabschiedungsmodus befand. Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat zugeleitet, ist noch nicht beraten worden und wird vermutlich niemals beraten werden. Er trägt den Titel „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h)“. [11]
Quellen
[1] https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=951
[3] https://dserver.bundestag.de/btd/20/150/2015096.pdf
[4] https://www.youtube.com/watch?v=7kzfJF6z5kQ
[5] https://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz_vom_24._M%C3%A4rz_1933
[6] https://dejure.org/gesetze/GG/115.html
[7] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw12-einleitende-worte-1057370
Die Frage unseres Lesers, welche Version nun Gültigkeit hat, ist schwer zu beantworten. Tatsache ist, dass beide Entwürfe gleichzeitig im Paket gestellt und angenommen wurden.

15 Antworten
So, das war heute wieder einmal kein guter Tag, aber es war nicht anders zu erwarten. Ein kleines Fünkchen Hoffnung wurde vom Bundesrat zunichtegemacht. Der Bundespräsident wird wohl auch nicht lange zögern, um mit toxischer Tinte das Ende von Recht und Freiheit im Bundesgesetzblatt zu besiegeln.
Dann bleibt nur noch das Rechtsmittel der Verfassungsbeschwerde, verbunden mit einer Erinnerung der Richter an die Ihnen übertragene Verantwortung. Die Voraussetzungen für einen Antrag auf andere Abhilfe aus Art. 20 Abs. 4 GG sind erfüllt. Ein Staat, der von Hasardeuren mutwillig dem Bankrott zugeführt wird, kann die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht mehr gewährleisten.
Es gibt meines Wissens kein größeres westliches Industrieland, das weniger verschuldet ist als Deutschland, in Japan sieht es auch ganz grausig aus. Die Schuldenbremse hat zu einem Investitionsstau geführt, der unseren Wohlstand nachhaltig gefährdet. Zuerst nährt sich die Bürokratie und die vom Tisch fallenden Brosamen für die Bürger waren leider nicht genug zur Erfüllung der grundlegenden Aufgaben. Die Aussicht für eine Änderung unseres öffentlichen Sektors zu mehr Effizienz ist zunächst unwahrscheinlich. So bleibt keine andere Lösung als eine Abschaffung der Schuldenbremse, dafür meine ausdrückliche Zustimmung. Die Folgen dieser Politik werden die Steuerzahler und Sparer ausbaden müssen, die Stabilität von Euro, Yen und Dollar werden infrage gestellt und das kann nicht gut sein. Wenn man in Russland eine Bedrohung sehen möchte und sich gegen einen unwahrscheinlichen, aber nicht auszuschließenden Angriff wappnen möchte, kann man das nur als Staatengemeinschaft, ich sage bewusst nicht EU, tun. Deutschland sollte 500.000 aktive Soldaten und gut ausgebildete Reservisten stellen, dem entsprechend 2.500.000 auf dem Gebiet der heutigen EU. Die Militärausgaben nnerhalb der EU sind heute schon deutlich höher als die der Russischen Föderation. Wer es also ernst meint mit der Verteidigungstüchtigkeit, nichts anderes erlaubt unser Grundgesetz, braucht nicht mehr Geld sondern weniger Korruption und Verschwendung im Bereich der Verteidigung und der Rüstungswirtschaft. Die russische „Tankstelle mit Atomwaffen“ hat uns Westlern gezeigt, dass sie technologisch führend ist und z.Z. sehe ich großen Nachholbedarf bei uns in Sachen Wehrtechnik. Die westliche Rüstungsindustrie hat ihre riesigen Gewinne ohne Leistung erzielt, ein Zeichen dafür, das es nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Andererseits zeigt die militärische Situation in der Ukraine, dass ein wehrhaftes Europa ohne Probleme und größere Mehrausgaben möglich ist. Ich persönlich sehe, ähnlich wie JD Vance, Vizepräsident der USA, dort nicht die wirklichen Bedrohungen für Kontinentaleuropa. Wir hätten Wichtigeres zu tun.
Ich muss es einfach nochmal loswerden; Im 3-Sat Videotext las ich einfach die Meldung „…… gegen das von der Union, SPD und Grünen auf den Weg gebrachte Finanzpaket… etc“. Mit einer mir nicht vermittelbaren Selbstverständlichkeit wird dies geschrieben. Wer hat die Union, die SPD und die Grünen dazu legitimiert? Warum gibt es keinen Brennpunkt? Kein Heute-Spezial? Ich weiß, ich bin naiv.
Zum Trost etwas Klassik. „Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn. Verstand ist stets bei wenigen nur gewesen. … Man soll die Stimmen wägen und nicht zählen. Der Staat muss untergeh‘n, früh oder spät, wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet.“ Schiller Die Bluthochzeit zu Moskau
Lieber Herr Löcke, es ist völlig sinnlos, die Paragrafen zu wälzen. Paragrafen bedeuten leider garnichts mehr. Am 18. März 25 hat der alte Bundestag beschlossen die Schuldenbrense zu lockern und mindestens 1,5 Mrd neue Schulden für Infrastruktur, Verteidigung und Kilmaschutz für die nächsten Jahre bereitzustellen. Das Verfahren ist in den Details grausig und offenbart, wo das System der westlichen Demokraturen steht, nämlich kurz vor dem Kollaps. Und um den zu verhindern, ist offensichtlich jedes Mittel recht. Merkel hatte die Schuldenbremse eingeführt, damit Deutschland Stabilitätsanker in der hochverschuldeten EU sein konnte. Dass so etwas, eine Fiskalregel, ins Grundgesetz kommt, typisch deutscher Irrsinn. Merz musste nach den Regeln der Politik in Massendemokratien die Wähler täuschen, weil diese ja nie verstehen können, was vor sich geht und warum. Das ist einfach so, wenn man will, DAS eherne Gesetz der Massendemokratien überhaupt. Dass sowohl Bundeswehr als auch Infrastrutur völlig zerrüttet und kaputtgespart sind, ist eine Tatsache. (Putin ist nur eine billige Ausrede) Dass es an privaten Investitionen fehlt ebenso. Also muss der Staat einspringen, um überhaupt Wachstum zu erzeugen. Keynes lässt grüßen mit dem entscheidenden Satz an seine Kritiker: „In the Long run, we are all dead!“ (Natürlich haben die Politiker Keynes danach nur missbraucht, weil sie den zweiten Teil seiner Botschaft unterschlugen, dass nämlich die Schulden in guten Zeiten gesenkt werden müssen) Dass die Grünen den Klimaschutz ins Paket hieven konnten, ist der Tatsache zu verdanken, dass es immer noch Leute gibt, die (aus meiner Sicht) das Falsche wählen, nämlich Rot, Rot, Grün. Was also hätte Merz tun können? Ehrlich sein vor der Wahl? Lächerlich. Mit der AfD koalieren. Ausgeschlossen. Sich in Merkels verlogener Schuldenbremse verfangen? Kontraproduktiv. Wer sich in einem Schuldensystem wie der EU nicht verschuldet, ist der Dumme. Alle anderen konsumieren und investieren über ihre Verhältnisse und Deutschland verliert seine Wettbewerbsfähigkeit. Das Ergebnis daraus ist überall zu besichtigen. Also galt es in diesem Geflecht von Verschuldung, Verlogenheit, falschen Argumenten und Taktiererei den Gordischen Knoten zu durchschlagen. Das hat Merz getan. Noch nicht einmal die Begründung dafür kann in einer Massendemokratie ehrlich sein. Selbst wenn sie längst eine Oligarchie ist.
Warum wäre eine Koalition mit der AFD „ausgeschlossen“?
Habe mal nachgerechnet:
wenn eine Gelddruckmaschine in 0,1 s einen 100 € Schein druckt, sind das 1.000 € in der Sekunde, oder 60.000 € in der Minute oder 1 Mio € in 16,6 Minuten, 1 Mrd Euro zu drucken, dauert nur 11,6 Tage, 1,7 Billionen € dauern dann schon 53,9 Jahre.
Welchen Wahnsinn die Politiker da angeschoben haben, der in seiner Konsequenz den allermeisten Zeitgenoss:innen natürlich auch überhaupt nicht klar ist, mag jeder selbst überlegen.
21.03.2025
Sehr geehrter Herr Adriaans,
bin stets noch, von den gesamten
zusammenhängenden Vorgängen
und Ereignissen und den einzelnen
Ergebnissen dieser letzten Tage (in
der BRD) beinahe sprachlos und
vollkommen geschockt.
Was für ein Coup…!
Unfassbar.
Die bündige Analyse ist evtl. besser
hier zu unterlassen; ist ggf. noch
zu früh, gefahrenträchtig…?
Allerdings:
Ihrer interessanten Berechnung sei
kurz hinzugefügt, dass „Clownswelt“
ebenfalls Berechnungen tätigte.
Zugrunde gelegt wurden dort 500€-
Scheine, gestapelt als (deutscher)
Schuldenturm.
Dieser Geldstapel wäre, gem. der
Rechnung von „Clownswelt“, ca.
1.000 Eiffeltürme hoch und
näherte sich der ISS.
U.v.m..
Sehenswert; immerhin mit Witz
und Graphiken versehen.
Schönes Wochenende!
Lucy
Doch, doch, die Klimaneutralität kommt ins Grundgesetz. Drucksache 20/15117 war zusammen mit Drucksache 20/15096 Gegenstand der Abstimmung.
Skandalös ist auch die „Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“ im neu erweiterten Artikel 109 GG. Wer bitteschön soll denn darüber entscheiden, wann eine Militäroperation völkerrechtswidrig ist? Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages meint dazu:
„Die Frage nach der völkerrechtlichen Zulässigkeit einer bewaffneten Beendigung von systematischen und gravierenden Menschenrechtsverletzungen (z.B. ethische Säuberung, Folter, Vertreibungen) in einem anderen Staat ohne ein entsprechendes Mandat des VN-Sicherheitsrats ist Gegenstand eines kaum mehr überschaubaren kontroversen Schrifttums.“ (WD 2 – 3000 – 041/24) (Anm.: ethisch ist orig. WD, gemeint ist ethnisch)
Möglicherweise können in Zukunft sogar Staatsangehörige angegriffener Staaten Hilfen für ihren Staat beim Bundesverfassungsgericht einklagen. Mit der Internationalisierung des deutschen Grundrechtsschutzes durch das Klima-Urteil wurde dafür Tür und Tor geöffnet.
Das Problem sind nicht so sehr die Schulden an sich als vielmehr deren Zweck. Es gibt gute und schlechte Schulden. Von mir ein Ja zu Brücken und Schulen und ein Nein zu Waffen und Windrädern.
Vielen Dank, Herr Herzer.
Wir wollten den Umstand, dass hier zwei unterschiedliche Drucksachen im Paket zur Abstimmung gekommen sind, bereits als korrigierenden Transparenzhinweis anhängen. Dem sind Sie nun zuvorgekommen.
Aus der Unterschiedlichkeit des Inhalts der beiden Drucksachen (betreffend Formulierung von Artikel 143h) ergeben sich weitere Fragen, die ich gerne zur Diskussion stelle.
Wie kann man zwei sich im Inhalt abweichende (widersprechende?) Anträge zusammen zur Abstimmung stellen?
Welche Version steht also letztendlich im Grundgesetz (noch sind es ja Entwürfe)? Der Artikel 143h aus Drucksache a, der aus Drucksache b oder ein Kompromiss daraus?
Wie rechtsverbindlich bzw dehnbar sind
a) die verwendeten Formulierungen (sinngemäß: der Bund „kann“ ein Sondervermögen von bis zu 500 Mrd für xy errichten)?
b) die jeweiligen Zwecke/Ressorts, wohin das Geld fließen soll?
Besteht also die Gefahr eines Blankoschecks/einer staatlichen Blankovollmacht wie 1914 (die Protestschilder, die das BSW hoch hielt, gingen genau in diese Richtung)?
Hallo Herr Löcke,
Drucksache 20/15117 enthält Änderungen des Gesetzentwurfs von Drucksache 20/15096. Die Fassung des Artikel 143h GG aus 20/15096 dürfte obsolet sein, die Fassung aus 20/15117 müsste die gültige sein.
Es hätte am 18. März eigentlich über Änderungen des Grundgesetzes abgestimmt werden sollen, es wurde jedoch in selbem Zug über Änderungen der Änderungen des Grundgesetzes abgestimmt. Ob sich alle Abgeordneten darüber im Klaren waren, kann man in Frage stellen. Ich hätte das beinahe selbst übersehen. Allerdings würden die Grünen durch die Decke gehen, wenn man ihnen ihre Trophäe, die Klimaneutralität, beim gesetzgeberischen Hütchenspiel wieder abnehmen würde.
Der Gesetzesbeschluss ist mittlerweile beim Bundesrat abrufbar und steht morgen, den 21. März, zur Abstimmung auf der Tagesordnung.
https://www.bundesrat.de/drs.html?id=115-25
19.03.2025
Danke, Herr Löcke.
Lucy
PS:
Ohne Schicklichkeit ist alles Wissen eitel und ohne Anstand bist
Du nur ein Bettler, auch wenn Du gehst in goldglänzender Seide
und Dein Sklave hinter Dir Deinen Goldsack trägt.
(Konfuzius, ca. 500v. Chr.)
Das Postskriptum sagt Alles. Mehr ist nicht zu sagen. Außer, das wird nicht gut enden.