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A court case with a certain degree of suspicion

by Peter Löcke //

Justitias Würfel sind gefallen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 13. Mai 2024 entschieden, dass die AfD vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Urteil war genauso vorhersehbar wie die Reaktionen darauf. Unabhängig von der politischen Selbstverortung sieht sich ein jeder in seinem Weltbild bestätigt. Das ist ein Sieg der wehrhaften Demokratie! Meinen die einen. Das ist ein weiterer Beleg dafür, dass Deutschland kein Rechtsstaat mehr ist! Sagen die anderen. Bei einer solchen sich diametral widersprechenden Wahrnehmung einen nüchternen Blick zu bewahren ist schwierig. Ich versuche es dennoch. Wie ist das Urteil zu bewerten, welche Tragweite hat es und was sagt „die“ AfD-Expertin dazu? Der Versuch einer Einordnung.

Die Urteilsbegründung  

Auf zur Quelle, der Urteilsbegründung des OVG Münster [1]. Ein Wort taucht in der Begründung des Senats wiederholt auf. Es handelt sich um das Wort „Anhaltspunkte“. 

„Nach Überzeugung des Senats liegen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind.“

Es folgen Allgemeinplätze, dass ein maßgeblicher Teil der AfD gegen das Demokratieprinzip verstoße und dies alles nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Konkrete Fallbeispiele von pauschalen Diskriminierungen gegenüber Personengruppen werden nicht genannt. Der Senat jedoch sieht diese Anhaltspunkte. Punkt. Gibt es für das Gericht auch Anhaltspunkte dafür, dass der Verfassungsschutz parteipolitisch instrumentalisiert wird, dass er im Deutschland von 2024 nur mehr einen Regierungsschutz darstellt? Diese Auffassung vertrat die AfD vor Gericht. Das Urteil geht auf diesen Vorwurf ein.

„Anhaltspunkte dafür, dass das Bundesamt bei der Einstufung und Beobachtung der AfD als Verdachtsfall aus sachwidrigen und parteipolitischen Motiven gehandelt hat oder handelt, liegen nicht vor.“

Der Satz bleibt als eigener Absatz im Urteil stehen. Ohne weitere Begründung oder Erläuterung. Das verwundert, denn selbst Nicht-AfD-Wähler und ehemalige Verfassungsrechtler sehen mehr als nur Anhaltspunkte für diesen Vorwurf. Sie sehen Beweise. Es handelt sich um Beweise wie die Aussage von VS-Präsident Haldenwang, der öffentlich im TV beklagte, dass „nicht allein“ sein Amt dafür zuständig sei, die Umfragewerte der AfD zu senken [2]. Es handelt sich um Beweise wie den aktuellen Auftritt des thüringischen Verfassungsschutz-Chefs Stephan Kramer von der SPD, der im TV erklärte, dass er bis zum Wahltag alles tun werde, um einen Wahlsieg der AfD zu verhindern [3]. Bizarrer Weise sieht das OVG in Münster trotz solcher Beweise noch nicht mal Indizien dafür, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz parteipolitisch handelt. Bei solch offensichtlicher Blindheit sei die Frage erlaubt, worum es bei diesem Prozess eigentlich ging. Die Antwort liegt auf der Hand. Es ging und geht mittelfristig um ein Parteiverbot der AfD.

Die Sprossen auf der Verbotsleiter 

Der Jubel unter den Gegnern der AfD aus Politik und Medien ist groß. Ein Etappensieg! Stufe 1 auf der Leiter zur obersten Sprosse Parteiverbot ist erklommen. Das Urteil bedeutet in der Praxis, dass die AfD jetzt nachrichtendienstlich überwacht werden darf. Mobiltelefone dürfen abgehört, in Mails darf mitgelesen werden. Stufe 1 bietet somit das Werkzeug für Stufe 2, der flächendeckenden Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“. Diese Einstufung gibt es bisher nur in jenen drei Bundesländern, in welchen die AfD auf besonders hohe Umfragewerte kommt. Welch ein Zufall! Doch was ist mit der obersten Sprosse, der Stufe 3, dem eigentlichen Ziel „Verbot der AfD“? Ein solches Parteiverbot wird weder durch das Urteil in Münster noch durch eine Pressemitteilung von politischen Beamten des Verfassungsschutzes erreicht. Es wird ebenso wenig erreicht durch entsprechende Forderungen von politmedialen Nichtjuristen in Leitartikeln, Talkshows oder im Bundestag. Befragen wir also einen juristischen Experten. Bei der Recherche zu diesem Gerichtsfall stößt man auf eine Juristin, die in diesem Verfahren eine nicht unerhebliche Rolle gespielt hat. Sie heißt Felor Badenberg [4].

Die seltsame Rolle der Felor Badenberg 

Seit April 2023 ist Felor Badenberg Berliner Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz unter Kai Wegner. Als der Regierende CDU-Bürgermeister unter Brandmauer-Verdacht stand, mit Stimmen der AfD gewählt worden zu sein, verteidigte sich Wegner damit, „die größte AfD-Jägerin aus ganz Deutschland nach Berlin“ geholt zu haben. Gemeint war Felor Badenberg. Die Vita der Berliner Senatorin weist eine längere Karriere beim Verfassungsschutz auf. Dort leitete sie ab Januar 2020 die Abteilung Rechtsextremismus und Terrorabwehr. Das geschah seinerzeit zur Freude diverser Medien wie der Süddeutschen, die im Vorfeld Loblieder auf die „Neue Chefin gegen Rechts“ sangen [5]. Felor Badenberg lieferte wie bestellt. Ein Gutachten ihrer Abteilung führte zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Die AfD klagte dagegen vorm Verwaltungsgericht in Köln. Sie verlor. Nun klagte sie dagegen in Münster und verlor auch in zweiter Instanz. Nun könnte man denken, dass die große AfD-Jägerin und Verwaltungsjuristin Felor Badenberg ein Parteiverbot für richtig, realistisch und konsequent hält. Das tut sie jedoch nicht. Ihre im Januar 2024 geäußerte fachliche Expertise gegenüber dem juristischen Journal „lto“ ist eine andere [6]. Wie müsse man laut Felor Badenberg mit der AfD umgehen? Die Antworten der parteilosen Juristin überraschen.

„Wir müssen die Partei inhaltlich stellen. Ihre Anhänger und deren Themen aus dem politischen Diskurs auszuschließen, ist nicht die Lösung, sondern vielmehr müssen wir ihre Sorgen ernst nehmen, ehrlich diskutieren und sie inhaltlich überzeugen.“

Ich schließe mich der Meinung der großen AfD-Jägerin vollumfänglich an. Ein Verbot der AfD hält Badenberg zudem für unrealistisch.

„Zum einen sind die rechtlichen Hürden für ein Parteiverbot hoch. Für die gesamte Partei müsste eine gesicherte Verfassungswidrigkeit nachgewiesen werden. (…) Aus früheren Verbotsverfahren wissen wir, wie rechtlich anspruchsvoll es ist, diesen Nachweis zu erbringen.“

Auch diese Aussage der Expertin unterstütze ich als Laie. Frau Felor Badenberg scheint aus tiefstem Herzen eine Demokratin zu sein, die auf dem Boden des Grundgesetzes steht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigt und den inhaltlichen Austausch mit Andersdenkenden sucht. Oder doch nicht?

„In Bezug auf die Förderung parteinaher Stiftungen hat der Bundestag kürzlich ein Gesetz beschlossen, wonach nur Stiftungen staatlich finanziert werden, wenn sie für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten. Dies geschah auch im Hinblick auf die Desiderius-Erasmus-Stiftung. Auch könnte man darüber nachdenken, die Junge Alternative als Jugendorganisation der AfD zu verbieten.“

Felor Badenberg möchte also doch verbieten und parteinahen Stiftungen der AfD den finanziellen Saft abdrehen. Schade eigentlich. Zwei Minuten lang war mir die Dame sympathisch. Bei der letzten Aussage jedoch handelt es sich um den gesicherten Verdachtsfall eines undemokratischen Gedankengutes. Zumindest gibt es Anhaltspunkte.

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8 Responses

  1. Ich wußte schon zwei Minuten vor Ihnen anläßlich der hier dargestellten Eingangsäußerung (“Wir müssen die Partei inhaltlich stellen”), daß im Gefolge schwerlich mit einer nüchternen, juristischen Bestandsaufnahme gerechnet werden konnte.
    Daß Sätze in Gerichtsurteilen stehen, die dann ohne weitere Begründung oder Erläuterung bleiben, ist nach meiner Erfahrung eigentlich (gewollter?) Standard, der ermöglicht, alles, was gerade opportun ist, zurechtzudrechseln.
    Und was opportun ist, gibt das Regime vor.
    Und es tut dies über direkte Weisungsbefugnis (StA) oder mittels kaum fehlzuinterpretierender Signale (wie etwa aus dem Dunstkreis des BMI/VS : Die Beweislastumkehr im Beamtenrecht nach den Inszenierungen von “Reichtstagssturm” oder “Reuß-Putsch” sei hier als Vehikel zur Kontrolle der Richterschaft erwähnt.)
    Ich habe nie verstanden, wie Staatsanwaltschaften/Gerichte in einem angeblichen Rechtsstaat mit Worthülsen durchkommen können wie: “steht außer Frage” , “vermag nicht zu überzeugen” , “das Fehlen tatsächlicher, konkreter Anhaltspunkte” oder “bloße Vermutungen vermögen nicht zu rechtfertigen” (bei tatsächlich vorliegenden Anhaltspunkten wie z.B. dem Bildmaterial einer Überwachungskamera) etc. ; es wird von Seiten der Justizorgane regelhaft auf das vezichtet, was einem Kläger oder Beklagten – wenn er (vermeintlich) Staatsbürger (und kein Untertan) ist – grundsätzlich zur Auflage gemacht wird : Substantiierter Vortrag !
    Und wenn die fehlende Substantiierung der Gerichte in Berufung oder Revision angegriffen wird, wird darauf schlichtweg nicht eingegangen.
    Irgendwann ist das dann einfach rechtskräftig … ich habe dergleichen bereits 2017 – da mußte man noch nicht so pessimistisch sein wie nach 2020 – erlebt : Es heißt an einer Stelle unabhängig von allen Indizien oder Tatsachen schließlich von Richterseite : “Das entscheide ich” (sic!) – L’état, c’est moi !
    “Recht”sprechung ist überall dort, wo Machtinteressen der Exekutive tangiert sind – im Kleinen wie im Großen – eine verlogene Schmiereninszenierung … Das kann man kaum wohlwollender formulieren.
    Gewaltenteilung existiert nicht – dieser Staat ist bankrott !
    Wer dagegen aufbegehrt, bekommt die Instrumente gezeigt – wie z.B. ein Familienrichter aus Weimar …
    Wer noch Zweifel hatte an politischer Justiz – die werden eigentlich im Wochentakt endgültig ausgeräumt :
    Die Debatte um “Alles für Deutschland” ist in einer Offensichtlichkeit zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt (wieder einmal) ins grelle Scheinwerferlicht gezogen worden, um genau Eines zu zelebrieren : Die Kriminalisierung (zufällig 90 Tagessätze) eines politisch erstarkenden Gegners kurz vor einer Wahl.
    Kein Mensch hatte hier vernünftigerweise eine Assoziation zu einer SA-Parole.
    Wenn man kontrastierend vergleicht, wie völlig unverfänglich z.B. eine Formulierung wie “Jedem das Seine” im alltäglichen Sprachgebrauch über Jahrzehnte war … Da war deutlich größeres Potential, wenn man das je hätte ausnutzen wollen.
    Stattdessen war das eher etwas, was auch als Werbeslogan für renommierte Unternehmen hätte durchgehen können – also für die Art Unternehmen, die sich aktuell gerade wieder einmal zum “Kampf gegen Rechts” formieren und ihrer Belegschaft das richtige Wahlverhalten nahelegen …
    Wenn hier ein gesicherter Verdachtsfall vorliegt, dann der, daß es sich bei dieser Bananenrepublik um einen totalitären, (“impf”-)faschistoiden Unrechtsstaat handelt.
    (Ob ich wohl Post oder Besuch von der Faeser – Stasi bekomme, wenn Sie das veröffentlichen? Wegen verfassungsschutzrechtlich relevanter Delegitimierung des Staates? – Allein der Umstand, daß man mittlerweile auf solche Gedanken kommt, zeigt, was hier in den letzten [mindestens] zehn Jahren schiefgelaufen ist.)

    1. Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand. Ein uraltes Sprichwort zu einem uralten Problem. Die Gewaltenteilung innerhalb Deutschlands ist mehr ein Ziel als ein sich von selbst einstellender Zustand. Die Erschaffung oder Erhaltung einer Rechtskultur ist mühsam,
      wenn es dem Staatsvolk selbst an Kultur mangelt und gefühlte Eliten sich in der Verachtung von kulturellen Werten noch besonders hervortun. Es gibt keine einfachen Lösungen. Man selbst kann diese kulturellen Werte hochhalten, wenn das eine kritische Masse von, sagen wir, drei bis fünf Prozent öffentlich sichtbar vorlebt, könnte sich schon etwas bewegen. Es gibt also keinen Grund zur Resignation, sondern vielmehr für die Erkenntnis, dass eine kulturelle Entwicklung möglich ist.

      1. Entwicklung ist vielfach in beiderlei Richtung möglich . Wir waren ja schon einmal weiter – derzeit sind wir indessen im dekadenten Niedergang. Die fünf Prozent werden immer einmal wieder genannt … Ob das ausreicht? Ich bin da eher skeptisch, insbesondere vor dem Hintergrund einer allseits immer hysterischer, quasi-religös und sektenhaft betriebenen Auflösung und Zersetzung von Allem, was Halt und Orientierung verschaffen könnte : Anstand, Moral, Sittlichkeit, gesunder Menschenverstand, tradierte Werte, Familie, gewachsene Strukturen, Homogenität der Bevölkerung mit weitgehend übereinstimmender Sozialisation … alles “Rechts”. Und es wird ja “Kampf gegen Rechts” zum Staatsmotto erklärt. Im Zusammenhang mit dem hier relevante Thema wohl eher: “Kampf gegen den Rechtsstaat”. Davon ausgehend, daß ein System im freien Fall immer auch eine gewisse Trägheit hat, muß man derzeit eher befürchten, daß ein Aufhalten des Verfalls und anschließendes (zu erhoffendes) Umsteuern so lange brauchen wird, daß die eigene Lebenszeit nicht mehr ausreicht, um eine substantielle Besserung noch mitbekommen zu können. Das ist ja eher keine Frage von nur ein paar Jahren…

  2. Ein Staat ohne Opposition kann keine politische Demokratie sein. Unter Merkel hatten wir, nach der Gründung der AfD, nur eine wirkliche Oppositionspartei. Diese Opposition will nun die Ampel verbieten. Wer genau beobachtet weiß, es gibt weder in Medien noch in der Politik einen demokratischen Diskurs. Es gibt auch kein Gericht mehr das unabhängig von Islamliebe, Gender- und Transhype oder dem Hass auf alles Konservative Urteile spricht. Alles ist auf eine Richtung politisiert. Wenn es der Ampel gelingt die Opposition zu verbieten, dann werde ich mit meiner Familie die Koffer packen und meine Greencard nutzen.

  3. persona non grata…oder besser dann doch die ganze Partei?
    Ach was, gleich alle ungeimpften, Homöopathie und Waldorf Rechten,
    mit gesundem Menschenverstand denkenden (an dieser Stelle könnte die Aufzählung mit vielem vervollständigt werden), mit in den Topf.

    Was bleibt da übrig?
    Was an Lebensphilosophie übermitteln wir den nachfolgenden Generationen?

    Gut, das hier noch darüber gesprochen werden kann…an der Stelle Dank an den Club.

  4. Alle arbeiten für Höcke’s AfD? Die Gerichte, der Verfassungsschutz, das Innenministerium und, nicht zu vergessen, Teile der Medien. Entweder bringen Sie ihn, den Höcke, zur Strecke und ein weniger Angegaster wird seine Funktion übernehmen oder er wird quasi demokratisch zertifiziert und macht weiter. Beides wird Unentschlossene in die Arme der AfD treiben. Scheinbar ist es nicht nur Dummheit, denn niemand kann bei der Konsequenz des Vorgehens glauben, dass es nicht absichtlich passiert. In meinen Augen wird der AfD geradezu der Weg zu Macht geebnet, die „Blockparteien“ könnten jederzeit auf die Bevölkerung zukommen und endlich beginnen Probleme zu lösen statt immer neue zu schaffen. Die Menschen wollen doch einfach nur ihr Auskommen, Frieden und Sicherheit, einige auch Freiheit. Das könnten auch weniger brillante Köpfe hinbekommen. Wäre der politische Wille dazu da, bräuchte es nur ein Fingerschnippen, aber scheinbar will man nicht. Warum nicht? Das wird sich wahrscheinlich mit der Zeit aufklären, die RKI Protokolle, oh Wunder, entlarven ja auch gerade sinistre Vorgehensweisen, die selbst eine rudimentäre Rechtsstaatlichkeit vermissen lassen. Im Moment ist alles noch im Nebel der sich widersprechenden Informationen verborgen. Ein alter Freund, rechts von ihm ist sozusagen die Wand, glaubt das Höcke ein V Mann ist, er meinte, auch in der NPD kamen die größten Schreihälse vom Verfassungsschutz. Möglich ist ja alles, wenn man so an die ganzen ehemaligen Verschwörungstheorien denkt. Einfach werden lassen. Wenn einem die nötige Gelassenheit fehlt, Lao Tse lesen – mehrmals – wir können von den alten Chinesen so viel lernen.

  5. Ach Gott, das Spiel das die etablierten Parteien da gegen die AfD aufführen, ist doch so einfach zu durchschauen, dass nur strikte Parteigänger der Altparteien davon ausgenommen werden müssen und evtl. solche mit einem IQ unter Zimmertemperatur. Sollte das ganze auf Letzere abzielen, hier der Warnhinweis: Man weiß nie, wo die ihr Kreuz machen!

  6. In Tokio gibt es in den U-bahnhöfen sogenannte “Oshiya”, Drücker, deren Aufgabe es ist, von außen die Passagiere in die überfüllten Wagen hineinzudrücken, damit sich die Türen der Wagen schließen und die Fahrgastwechselzeiten möglichst kurz gehalten werden können. Daran erinnern die ständigen Versuche unserer Politikerdarsteller, nicht nur in Berlin, und auch der omnipräsenten Gutmenschen, alle/s und jede/n in die rechte Ecke zu pressen, die oder der bei Drei nicht auf der von Heuchelei nur so triefenden Regenbogenpalme sitzt und ständig “Heil unserer Gott gleichen Ampeltrias” reverberiert. Ich empfinde es inzwischen als vorsätzliche und wiederholte Körperverletzung, um nicht zu sagen Vergewaltigung, nahezu 24/7 der Koprolalie und der Logorrhoe bildungsresistenter Teilnehmer an diversen politischen Dilettantenstadeln unterschiedlichster Couleur ausgesetzt zu sein. Wo ist das Antiidiotikum, das mir hilft, wenigstens diese Legislaturperiode geistig einigermaßen unbeschadet zu überstehen? Ratiophrame, übernehmen Sie!!!

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