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Von Mr. Bean lernen

von Markus Langemann //

Sokrates wird als ein Mann mit einem besonderen Sinn für Humor beschrieben. Sein humorvoller Charakter wurde jedenfalls von verschiedenen zeitgenössischen Autoren erwähnt, einschließlich seines Schülers und Biografen Platon.

Der alte Grieche nutzte also Ironie und sarkastischen Witz, um seine Gesprächspartner herauszufordern und ihre Vorstellungen zu hinterfragen. Sokrates hätte vermutlich seine Freude an Mr. Atkinson gehabt, auch weil die beiden Männer über die Jahrtausende hinweg noch etwas eint. 

Die Begeisterung für die freie Rede.

Sokrates betonte die Bedeutung der Vernunft und des kritischen Denkens. Er glaubte, dass die freie Rede notwendig sei, um Wissen zu erlangen und Wahrheit zu entdecken. Er war ein Befürworter offener Diskussionen und Debatten, um Ideen zu prüfen und zu verbessern.

Rowan Atkinson, den Sie als Mr. Bean kennen, hat sich in der Vergangenheit mehrfach zum Thema Meinungsfreiheit und freie Rede geäußert. Insbesondere hat er sich gegen Einschränkungen der freien Rede im Namen der politischen Korrektheit ausgesprochen.

Der britische Schauspieler und Komiker setzte sich schon vor exakt zehn Jahren in einer Initiative dafür ein, dass Meinungsfreiheit von entscheidender Bedeutung ist und dass jeder das Recht haben sollte, seine Meinung frei zu äußern, auch wenn diese Meinung kontrovers oder unpopulär ist. Atkinson hat damals schon die Auffassung vertreten, dass die Fähigkeit, kontroverse und provokative Aussagen zu machen, ein wichtiger Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft ist.

In einem Artikel für The Times im Jahr 2012 äußerte Atkinson seine Bedenken über die Auswirkungen von “Cancel Culture” und den Trend zur Einschränkung der Meinungsfreiheit. Er warnte davor, dass eine Gesellschaft, die Menschen zum Schweigen bringt, weil ihre Meinungen als beleidigend oder unangemessen angesehen werden, auf einem gefährlichen Weg sei und die freie Diskussion und den offenen Austausch von Ideen behindere. 

Keine Pointe!

Dafür hier die pointierte Rede von Rowan Atkinson vor exakt 10 Jahren.

Vor zehn Jahren startete Rowan Atkinson eine Kampagne zur Aufhebung des Absatzes 5, des englischen Gesetztes über die öffentliche Ordnung in Großbritannien.

Nach Absatz 5 machte sich eine Person einer Straftat schuldig, wenn sie in der Absicht, eine Person zu belästigen oder zu beunruhigen versucht, bedrohliche, beleidigende Worte oder Verhaltensweisen gebraucht oder sich ungebührlich verhält oder eine Schrift, ein Zeichen oder eine andere sichtbare Darstellung zeigt, die bedrohlich, oder beleidigend ist.

Absatz 5 wurde genutzt, um einen 16-jährigen Demonstranten vor Gericht zu laden, weil er friedlich ein Plakat mit der Aufschrift “Scientology ist keine Religion, sondern eine gefährliche Sekte” gehalten hatte. Die Behauptung, das Schild sei “missbräuchlich oder beleidigend”, wurde an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Atkinson hielt die hier gezeigte Rede im Christian Institute.
Das Christliche Institut widmet sich “der Förderung und Verbreitung der christlichen Religion im Vereinigten Königreich” und “der Förderung der Bildung”. Es ist eine nicht konfessionelle, christliche Wohltätigkeitsorganisation.

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2 Antworten

  1. Ja so soll es sein! Es soll möglich sein sich frei zu äussern und die Dinge anzusprechen die einem auf dem Herzen liegen. Es kann nicht sein dass politische Parteien und Politiker uns verbieten das auszusprechen wo der Schuh drückt! Viele dieser politischen vom Volk gewählten und bezahlten Menschen verdrehen die Meinungsfreiheiten so dass es in ihr Weltbild passt und wir uns ja zurückhalten sollten dies zu kritisieren oder auch nur anzusprechen! Die heutige Politik nimmt sich Dinge heraus und versucht uns mundtot zu machen! Ja denn wir uns zu den Problemen äussern die von den Politikern geschaffen wurden werden wir sofort in die rechte Ecke gestellt.

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„Kontroversen sind kein lästiges Übel, sondern notwendige Voraussetzung für das Gelingen von Demokratie." Bundespräsident Dr. h.c. Joachim Gauck a.D., vor nur 5 Jahren in seiner Rede zum Tag des Grundgesetzes.